Bietet der Arbeitgeber vorbehaltlos über Jahre hinweg Mitarbeitern, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, einen Versorgungsvertrag nach beamtenähnlichen Grundsätzen an, ist er aufgrund betrieblicher Übung verpflichtet, auch allen anderen Beschäftigten mit den gleichen Voraussetzungen einen solchen Vertrag anzubieten (BAG, Urt. v. 15.5.2012 – 3 AZR 128/11).