Literaturtipp: Arbeitsrechts-Handbuch

Von Dr. h.c. Günter Schaub † (Hrsg.), 15., neu bearbeitete Auflage, Verlag C. H. Beck, München 2013, 3.034 Seiten, gebunden, Preis: 109 Euro

Der Namensgeber, Dr. Günter Schaub, ist
am 18.4.2013 im Alter von 80 Jahren verstorben. Sein Wirken und Name bleiben der Nachwelt in jedem Fall weiter erhalten und in bester Erinnerung: Das von ihm 1972 begründete und seit der 14. Aufl. von den BAG-Richtern Prof. Dr. Ulrich Koch, Dr. Rüdiger Linck und Dr. Jürgen Treber sowie LAG-Richter Hinrich Vogelsang fortgeführte Werk ist der bewährte und renommierte Klassiker unter den Arbeitsrechtshandbüchern, wie 15 Auflagen und zahlreiche Zitate belegen. Der Vorteil des Buches liegt auf der Hand: Es stellt das gesamte Arbeitsrecht, das durch zersplitterte Rechtsquellen und beinahe unübersehbares Richterrecht – sowohl national als auch neuerdings durch EU bzw. EuGH – geprägt ist, in einem Band systematisch dar. Entsprechend der praktischen Bedeutung sind Schwerpunkte der Darstellung das Individualarbeitsrecht sowie das Betriebsverfassungsrecht. Über das reine Arbeitsrecht hinaus werden aber auch arbeitswissenschaftliche Grundzüge bei der Lohnfindung (§ 62 – 65) erläutert, wovon insbesondere Personaler profitieren. Entsprechendes gilt für sozialrechtliche Aspekte wie Ruhens-/Sperrzeit beim Arbeitslosengeld I (§ 23 Rdnr. 49) oder Arbeitsunfälle (§ 61). Diverse gesetzliche Neuerungen sind berücksichtigt, z. B. das FamilienpflegezeitG (§ 107), das aktuelle Arbeitserlaubnisrecht (§ 27), arbeitsrechtlich relevante Änderungen im SGB III (§§ 19 – 23), bei geringfügiger Beschäftigung (§ 44), Mindestarbeitsbedingungen, Arbeitnehmerentsendung sowie Lohnuntergrenzen für Leiharbeitnehmer (§ 162). Im Hinblick auf Rechtsprechungstendenzen wurden insbesondere die arbeitsrechtlichen Dauerbrenner AGB-Kontrolle (§ 35) und AGG-Diskriminierung (§ 36) aktualisiert und die neue Rechtsprechung zum Direktionsrecht (§ 45), AÜG (§ 120 Rdnrn. 5, 12, 91), Massenentlassung nach § 17 KSchG (§ 142
Rdnrn. 19 ff.), Stichtagsregelungen bei Bonus (§ 78 Rdnr. 50) bzw. Sonderzahlung mit Mischcharakter (§ 77 Rdnr. 6) eingearbeitet.
Das Werk ist auf dem Stand vom 15.4.2013. Die Darstellung abstrakter rechtlicher Sachverhalte wird für die Praxis gut umsetzbar aufbereitet, z. B. zur Erforderlichkeit (§ 132 Rdnr. 24) und Entbehrlichkeit (§ 132 Rdnr. 28) einer Abmahnung mit Beispielen oder zur aktuell „heißen“ Abgrenzung AÜG – Werkvertrag (§ 120 Rdnr. 9). Zu § 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG gibt es zwischenzeitlich jedoch zwei brandneue Entscheidungen, die in der Folgeauflage zu berücksichtigen sind: Die Norm ist ein Verbotsgesetz i. S. d. § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG und kann den Betriebsrat zum Widerspruch gegen eine dauerhafte Einstellung berechtigen (§ 120 Rdnr. 96 a. E.; BAG, Beschl. v. 10.7.2013 – 7 ABR 91/11, NZA 2013, S. 1296). Eine nicht nur vorübergehende Überlassung begründet kein Arbeitsverhältnis nach §§ 10, 9 Nr. 1 AÜG mit dem Entleiher, wenn der Verleiher über eine AÜG-Erlaubnis verfügt (§ 120 Rdnr. 12 c a. E.; BAG, Urt. v. 10.12.2013 – 9 AZR 51/13).
Gegliedert ist das Werk in 26 Bücher – von Grundbegriffen des Arbeitsrechts bis Personalvertretungsrecht. Dank guter Gliederung in Bücher, Abschnitte, Kapitel, Randnummern, ausgewählten Fettdruck, Umrahmung und Fußnoten findet sich der Nutzer schnell zurecht und liest sich das Werk gut. Den Abschnitten sind aktuelle weiterführende Literaturangaben vorangestellt. Ein 44-seitiges Stichwortverzeichnis ermöglicht einen raschen Direkteinstieg, wobei auch „E-Mail“ und „Soziale Netzwerke“ zu finden sind. Urteile werden mit Datum und Fundstelle, aber ohne Aktenzeichen zitiert.

Fazit: Der aktuelle Schaub ist nach wie vor „der“ kompakte Klassiker und Maßstab unter den Arbeitsrechtshandbüchern. Er eignet sich gleichermaßen zum theoretischen Lernen/Verstehen wie zum Anwenden/Umsetzen am Fall. Er gehört zur unbedingten Grundausstattung und in Griffweite jedes Anwalts, Personalers, Betriebsrats, Unternehmens-/Steuerberaters, Richters oder Studenten, der mit Arbeitsrecht zu tun hat. Die Anschaffung ist ohne Einschränkung zu empfehlen, und zwar sowohl zum systematischen Einarbeiten in die Materie als auch
zum punktuellen Nachsehen anlässlich einer bestimmten Frage-/Problemstellung.

RA Volker Stück, Leiter Personal und Compliance Beauftragter Hochspannungstechnik, sABB AG, Hanau
 

In dieser Broschüre sind alle zentralen aushangpflichtigen Gesetze sowie eine Auswahl weiterer wichtiger Vorschriften in ihrer jeweils aktuellen Fassung zusammengestellt.
Als Aushangpflichtiger sind Sie damit auf der sicheren Seite!

Printer Friendly, PDF & Email
Frei
Bild Teaser
Body Teil 1

Der Namensgeber Dr. Günter Schaubverstarb am 18.4.2013 im Alter von 80 Jahren. Sein Wirken und Name bleiben der Nachwelt in jedem Fall

Der erstmals in hybrider Form veranstaltete Kongress Arbeitsrecht ist im 18. Jahrgang am 7. und 8. Februar erfolgreich über die (Live- und Digital-

Mit der Schuldrechtsmodernisierung fand die AGB-Kontrolle (§§ 305 ff. BGB) auch im Arbeitsrecht ab 2002 Anwendung. Was folgte, war ein

Regelmäßig zum Jahreswechsel drängt sich die Frage auf: Was ist neu, worauf müssen sich Arbeitgeber einstellen? Wir werfen in dieser Folge einen Blick

In Arbeitsverträgen mit Profifußballern sind Vertragsklauseln geläufig, nach denen sich der für eine Spielzeit befristete Arbeitsvertrag um eine

Frei
Bild Teaser
Body Teil 1

Die Arbeitswelt ist seit der Coronapandemie tüchtig in Bewegung: Arbeiten im Homeoffice wird zur Regel, künstliche Intelligenz ersetzt Routinearbeiten