Literaturtipp: Betriebsverfassungsgesetz

Von Prof. Dr. Reinhard Richardi (Hrsg.), 15., neu bearbeitete Auflage, Verlag C. H. Beck, München 2016, 2.487 Seiten, in Leinen, Preis: 169 Euro

Der von Richardi herausgegebene Standardkommentar erscheint – seit 1952 – in der nunmehr 15. Auflage. Die Bearbeiter sind anerkannte Experten aus Wissenschaft (Richardi, Thüsing, Maschmann) und Anwaltschaft (Annuß, Forst), wobei für die 15. Auflage Maschmann und Forst neu hinzugekommen sind. Das Werk ist ebenso etabliert wie renommiert, wie zahlreiche Zitierungen belegen. Der Kommentar berücksichtigt die Auswirkungen auf die Betriebsverfassung durch die Vielzahl arbeitsrechtlicher Entscheidungen – mehr als 100 neue Entscheidungen des BAG und der LAG – und zeigt die Rechtsprechungsentwicklung der Mitbestimmung zuverlässig auf. Rechtsprechung und Literatur sind bis Oktober 2015 berücksichtigt. Nach dem BetrVG-Text und einer Einleitung (40 Seiten) werden die Vorschriften des BetrVG einzeln ausführlich kommentiert. Im Anhang finden sich die Wahlordnungen mit Erläuterungen sowie ein umfassendes Stichwortverzeichnis (125 Seiten). Jedem kommentierten Paragrafen ist nach dem Gesetzestext eine kurze Literaturübersicht (i. d. R. Bücher) und eine detaillierte Gliederung vorangestellt. Randziffern, ausgewählter Fettdruck und ein übersichtliches Layout erleichtern die tägliche Arbeit. Literatur- und Urteilsnachweise sind direkt im Text mit Datum und Fundstelle (i. d. R. AP) zitiert.

Zentrale Themen des Buches sind: Geltung des BetrVG im Ausland, gemeinsamer Betrieb mehrerer Unternehmen, Abgrenzung und Zuordnung leitender Angestellter bei der Betriebsratswahl, Rechte des Betriebsratsmitglieds, Zuständigkeit des Gesamt- und des Konzernbetriebsrats, Mitbestimmung bei Arbeitszeit und Entgeltleistungen, Mitbestimmung bei Einstellung, Versetzung und Kündigung, Mitbestimmung über Interessenausgleich und Sozialplan bei Betriebsänderungen, Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch des Betriebsrats gegen den Arbeitgeber, Auswahlrichtlinien bei Kündigung, Befristung des Versuchs eines Interessenausgleichs, Vergrößerung der Betriebsräte, erweiterte Freistellungspflichten, Einführung des vereinfachten Wahlverfahrens für Kleinbetriebe, Regelung der teilautonomen Arbeitsgruppe, Erweiterung der Mitbestimmungstatbestände sowie Jugend- und Auszubildendenvertretung.

Als Schwerpunkte der Neubearbeitung sind hervorzuheben: Leiharbeit in der Betriebsverfassung (§ 5 BetrVG Rdnr. 98, § 99 BetrVG Rdnr. 212), Mitbestimmung im tarifpluralen Betrieb (§ 2 BetrVG Rdnrn. 26 f.), Mitbestimmung bei der Entgeltgestaltung nach dem MiLoG (§ 2 BetrVG Rdnr. 29), Geltung der Betriebsvereinbarung bei Spaltung und Übergang des Betriebs, Zusammensetzung des Betriebsrats, betriebsverfassungsrechtlicher Arbeitnehmerbegriff (§ 5 BetrVG Rdnrn. 11 ff.), drittbetroffener Arbeitnehmereinsatz, Mitbestimmung bei der Compliance (§ 77 BetrVG Rdnr. 88, § 87 BetrVG Rdnrn. 181, 196), Betriebliches Eingliederungsmanagement (§ 87 BetrVG Rdnr. 546), Mitbestimmung beim Datenschutz (§ 87 BetrVG Rdnrn. 484 ff.), personelle Mitbestimmung im gemeinsamen Betrieb, Mitbestimmung bei der Eingruppierung, Verfahren vor der Einigungsstelle sowie Kostentragungspflicht für Vertretung durch einen Rechtsanwalt in der ersten und zweiten Instanz (§ 40 BetrVG Rdnr. 23).

Fazit: Der neue „Richardi“ ist ein aktuelles, ausgewogenes, unverzichtbares, verständliches und zuverlässiges Arbeits- und Hilfsmittel für alle, die sich als Personaler, Betriebsräte, Anwälte oder Richter mit dem BetrVG in der Praxis auseinandersetzen müssen und Unterstützung bei Beratung und Entscheidung benötigen. Den Autoren ist es gut gelungen, die Balance zwischen Übersichtlichkeit sowie Prägnanz einerseits und Ausführlichkeit sowie Tiefgang anderseits auszutarieren und sich dabei tendenziell nicht auf eine bestimmte Seite zu schlagen.

RA Volker Stück, Leiter Personal und Integrity Beauftragter Hochspannungstechnik, ABB AG, Hanau

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