Literaturtipp: Dieter Hundt
Als „Brückenbauer mit Sportsgeist“ und weniger als „harten Hundt“ sieht sich Dieter Hundt, der am 30. September seinen 75. Geburtstag feierte. Allerdings gibt er auch zu, dass er halbe Sachen weder macht noch mag. Hundt war u. a. Arbeitgeberpräsident und langjähriger Aufsichtsratsvorsitzender des VfB Stuttgart.
Bok erzählt von Hundts Jugend und dem Aufwachsen als Kriegskind im schwäbischen Uhlingen, den Studienjahren in Zürich, den beruflichen Anfängen als Atommanager, seiner Karriere bis zum Chef und Retter der Allgaier Werke und seinem Weg zum streitbaren Präsidenten der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA). Niederlagen steckte der begeisterte Fußballfan mit Sportsgeist weg. Nie verlor er jedoch die Ziele aus den Augen: Lohnkosten bezahlbar halten, die Tarifautonomie gegen staatliche Bevormundung sichern und die Sozialpartnerschaft gegen Heißsporne verteidigen. Ob seiner Kompromissbereitschaft wurde Hundt von den Hardlinern im eigenen Lager mitunter als „Weichei“ verspottet. Doch in der Politik und selbst bei den Gewerkschaften wurde der langjährige Metall-Tarifverhandlungsführer als verlässlicher Partner geschätzt.
Fazit: Die Biografie des langjährigen (17 Jahre!) Arbeitgeberpräsidenten ist eine Zeitreise durch die deutsche Wirtschafts-, Sozial- und Tarifpolitik. Und sie ist ein Lehrstück für eine erfolgreiche Funktionärskarriere.
In diesem Buch werden die verschiedensten Aspekte für Praktiker umfassend dargestellt und der Aufbau und die Systematik des Arbeitsschutzes, Compliance-relevanter Aspekte, Rechte und Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern erläutert.
Der erstmals in hybrider Form veranstaltete Kongress Arbeitsrecht ist im 18. Jahrgang am 7. und 8. Februar erfolgreich über die (Live- und Digital-
Im Titelthema dieser Ausgabe betrachten Volker Stück und Christina Salo (beide BWI GmbH, Bonn) Rechtsprechung, Literatur und gesetzgeberische
Der Klimawandel macht auch vor der Arbeitswelt nicht halt. Eine Vielzahl an Unternehmen befasst sich seit einiger Zeit mit Überlegungen rund um
Ein im öffentlichen Dienst beschäftigter Arbeitnehmer war von Februar 1992 bis Oktober 2016 als Verwaltungsleiter bei der italienischen Gemeinde
Die Parteien streiten über die Verpflichtung des Klägers, seine vertraglich geschuldete Arbeitsleistung dauerhaft im Wege der Personalgestellung bei
Der Neunte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat ein Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union gerichtet, um die Frage klären