Zwanzig Fragen an Dr. Anja Schlewing

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 Dr. Anja Schlewing - Richterin am BAG, Erfurt
Dr. Anja Schlewing - Richterin am BAG, Erfurt

Was und wo haben Sie gelernt?
1976 – 1979 Fachhochschule für Öffentliche Verwaltung NRW in Soest/Westf.
1982 – 1987 Studium der Rechtswissenschaften an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster

Wären Sie nicht Arbeitsrechtlerin geworden, was dann?
Ich hätte Latein und Französisch studiert und wäre Gymnasiallehrerin geworden.

Warum haben Sie sich für Ihren Beruf entschieden?
Während meines Studiums an der Fachhochschule für Öffentliche Verwaltung habe ich festgestellt, dass mir die Juristerei nicht nur liegt, sondern auch Freude bereitet. Danach war das Studium der Rechtswissenschaften für mich ein absolutes „Muss“. Für den Richterberuf habe ich mich deshalb entschieden, weil es darum geht, bei der Entscheidung die Anliegen und Interessen beider Parteien zu berücksichtigen.

An meinem Beruf faszinieren mich besonders ...
... die enormen praktischen Auswirkungen arbeitsgerichtlicher Entscheidungen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber; diese gilt es stets im Blick zu behalten.

Wenn ich an meine ersten Berufsjahre in der Arbeitsgerichtsbarkeit denke, ...
... denke ich an viele schöne Verhandlungstage am Arbeitsgericht Dortmund.

Welcher Rat hat Ihnen auf Ihrem beruflichen Weg am meisten genützt?
Der Rat, dass Entscheidungen nicht nur wohl durchdacht sein müssen, sondern dass auch die Folgen der Entscheidungen in den Blick zu nehmen sind.

Welche (sozialen) Netzwerke nutzen Sie?
Ich hatte im Verlaufe meines Berufslebens das große Glück, immer wieder Menschen kennenzulernen, die mich im meinem Engagement unterstützt haben. Netzwerke wie Facebook etc. nutze ich nicht. Ich bevorzuge das persönliche Gespräch im Gericht, an der Universität und auf Veranstaltungen.

Welche berufliche Entscheidung würden Sie rückwirkend anders treffen?
Keine – und darüber bin ich sehr froh.

Arbeitnehmer sind dann gut, wenn ...
... sie in ihrer beruflichen Tätigkeit geachtet und geschätzt werden und wenn ihre Arbeitsbedingungen eine verlässliche Lebensgrundlage bieten.

Was war Ihre beruflich schwerste Entscheidung?
Selbstverständlich unterscheiden sich die einzelnen Verfahren nicht nur in ihrem Schwierigkeitsgrad, sondern auch in ihren Auswirkungen. Eine wirklich „schwerste Entscheidung“ kann ich allerdings nicht nennen.

Welche Themen sind für Sie die wichtigsten der nächsten zwölf Monate?
Die Rechtsprechung auf dem faszinierenden Gebiet der betrieblichen Altersversorgung.

Meine Arbeit bedeutet mir ...
... sehr viel.

Was fällt Ihnen zu „Arbeit und Arbeitsrecht“ ein?
Eine Zeitschrift, die die aktuellen Entwicklungen auf dem Gebiet des Arbeitsrechts praxisorientiert vermittelt.

Was lesen Sie in AuA zuerst?
Die Inhaltsübersicht.

Welche Rituale pflegen Sie?
Ich denke, dass jeder Tag, also auch jeder Arbeitstag, ohne Hektik mit einem guten Frühstück beginnen sollte.

Mit wem würden Sie gerne mal ein Bier/einen Wein trinken?
Mit dem Trainer von Borussia Dortmund, Jürgen Klopp. Ich bin BVB-Fan und ab und an schaffe ich es, mir ein Spiel direkt vor Ort im Signal Iduna Park anzuschauen. Das ist jedes Mal ein tolles Erlebnis.

Wohin würden Sie gerne einmal reisen?
Immer wieder an die See, vorzugsweise an die Nord- oder Ostsee oder den Atlantik.

Welches ist Ihr Lieblingsbuch?
Es gibt (mindestens) drei: „Arnes Nachlaß“ von Siegfried Lenz, „Karte und Gebiet“ von Michel Houellebecq und „Effi Briest“ von Theodor Fontane.

Ihre größte Leidenschaft sind ...
... Bücher, auch Kochbücher, das Kochen und das Joggen.

Verraten Sie uns Ihr Lebensmotto?
Eine positive Einstellung.

Vita: 1976 – 1982 Stadtinspektorin z. A. bzw. Stadtinspektorin bei der Stadt Hamm 1987 – 1989 Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Arbeits- und Wirtschaftsrecht der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster 1992 – 1996 Verwaltungsrichterin an den Verwaltungsgerichten Minden und Münster 1996 – 2004 Richterin am Arbeitsgericht Dortmund 2004 – 2007 Vorsitzende Richterin am LAG Hamm Seit Juli 2007 Richterin am BAG Seit Sommersemester 2006 Lehrbeauftragte am Fachbereich Rechtswissenschaften der Universität Bielefeld

Ein Überblick über die drei Teilbereiche des „Kollektiven Arbeitsrechts“: Betriebsverfassungsrecht (BetrVG, SprAuG, EBRG), Unternehmensmitbestimmungsrecht (DrittelbG, MitbestG, Montan-MitbestG), Tarifvertrags- und Arbeitskampfrecht (TVG, Artikel 9 III GG)

Redaktion (allg.)

· Artikel im Heft ·

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