Literaturtipp: Gesamtes Arbeitsschutzrecht

Von Prof. Dr. Wolfhard Kohte, Dr. Ulrich Faber und Prof. Dr. Kerstin Feldhoff (Hrsg.), Nomos Verlagsgesellschaft, 2. Auflage, Baden-Baden 2018, 1.550 Seiten, Preis: 138 Euro

 

In diesem Kommentar werden in handlicher Form, gegliedert in sieben Teile, die wesentlichen Gesetze und andere Vorschriften zum betrieblichen Gesundheitsschutz dargestellt. Anknüpfend an die Ausführungen zum sozialen Grundrecht auf gerechte und angemessene Arbeitsbedingungen (Art. 31 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union) und zum sekundären Unionrecht (S. 27–85) werden das ArbSchG, das ArbZG und das ASiG mit Stand von 2017 kommentiert. Erläutert werden auch die auf der Grundlage des ArbSchG erlassenen 11 Arbeitsschutzverordnungen sowie weitere gesetzliche Bestimmungen. Am umfangreichsten ist die Darstellung des ArbSchG auf ca. 400 Seiten.

Hervorzuheben sind die Ausführungen zu den Grundpflichten des Arbeitgebers (S. 110 ff.) und zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen gem. § 5 ArbSchG (S. 215 ff.). Hier geht es um die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Gefährdungsbeurteilung. Die entsprechenden Prozessschritte hierfür werden ausführlich behandelt. Nach der Rechtsprechung des BAG haben Beschäftigte auf der Grundlage von § 5 Abs. 1 ArbSchG i. V. m. § 618 Abs. 1 BGB einen einklagbaren individualrechtlichen Anspruch auf eine Gefährdungsbeurteilung. Hat das Unternehmen seine Schutzpflicht aus § 618 BGB verletzt, steht den Mitarbeitern ein Recht gem. § 273 Abs. 1 BGB zur Zurückbehaltung der Arbeitsleistung zu. § 4 ArbSchG beinhaltet die Pflicht, die Arbeit so zu gestalten, dass eine Gefährdung für Leben und Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten wird. Diese Zielsetzung darf nicht rein wirtschaftlichen Überlegungen untergeordnet werden (S. 171). Kosten für Arbeitsschutzmaßnahmen darf der Arbeitgeber nicht den Beschäftigten auferlegen. Nach § 618 BGB ist er verpflichtet, dem Arbeitnehmer die nach den Unfallverhütungsvorschriften vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung zu stellen (S. 1377). Strittig ist, inwieweit die erforderlichen Umkleide- und Waschzeiten vergütungspflichtige Arbeitszeiten gem. § 2 ArbZG sind (S. 898 ff.). Die Verantwortung der Betriebsleitungen für die Durchsetzung des Arbeitsschutzes und des hierfür verantwortlichen Personenkreises wird herausgearbeitet. Da die Umsetzung der Arbeitsschutzbestimmungen die Zusammenarbeit mit den Arbeitnehmern und ihren Vertretungsorganen erfordert, erfolgt auch eine ausführliche Erläuterung der entsprechenden Mitbestimmungsrechte der Betriebs- und Personalräte sowie der Mitarbeitervertretungen der Kirchen (S. 1396 ff.).

Bei der Kommentierung der entsprechenden Normen stellen die Autoren jeweils auch die Mechanismen zur Durchsetzung und die Sanktionsregelungen dar. Die Ausführungen konzentrieren sich nicht nur auf die Erläuterung von Rechtsfragen. Die Anlage ist interdisziplinär. Es wird daher auch auf arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse, technische Regeln und Arbeitsmedizinfragen eingegangen. Die erfolgreiche Reduzierung von Arbeitsunfällen und gesundheitlichen Schäden als Resultat der Umsetzung von Arbeitsschutznormen unterstreicht die Fehlerhaftigkeit von Auffassungen, den Arbeitsschutz nur als Kostenfaktor zu betrachten.

Fazit: Das vorliegende Buch stellt eine Orientierung für das Wahrnehmen von Leitungsverantwortung beim Umsetzen des Arbeitsschutzes dar. Es handelt sich um einen wissenschaftlich fundierten Überblick über diesen Normenkomplex auf hohem Niveau. Auf Literatur und Rechtsprechung wird jeweils verwiesen. Der Kommentar ist daher für die Personalarbeit unverzichtbar.

RA und FA für Arbeitsrecht Dr. Richard Schüler, Naumburg

 

In dieser Broschüre sind alle zentralen aushangpflichtigen Gesetze sowie eine Auswahl weiterer wichtiger Vorschriften in ihrer jeweils aktuellen Fassung zusammengestellt.
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