Kann man bei Umsatzrückgang betriebsbedingt kündigen?
Aufgrund der Wirtschaftskrise ist bei uns ein wichtiger Auftrag weggefallen und damit der Umsatz etwas eingebrochen. Inwiefern ist in einem solchen Fall eine betriebsbedingte Kündigung gerechtfertigt?
Ein Personaler aus einem kleinen Unternehmen
Eine betriebsbedingte Kündigung kann nicht direkt auf den Verlust eines Auftrags gestützt werden. Es muss in einem solchen Fall die Prognose hinzukommen, dass der dadurch bedingte Umsatzeinbruch zumindest mittelfristig bestehen bleiben wird. Die bloße Hoffnung auf eine sich wiederbelebende Konjunktur steht einer solchen Prognose nicht entgegen; wenn aber die berechtigte Aussicht auf einen alsbaldigen neuen Auftrag besteht, muss der Arbeitgeber mit Kündigungen erst einmal warten. Genaue Fristen gibt es hier leider nicht.
Handelt es sich hingegen nur um eine übliche Schwankung bei Auslastung und Profitabilität eines Unternehmens, muss der Arbeitgeber dies grundsätzlich hinnehmen, denn er trägt das unternehmerische Risiko, das er nicht auf die Arbeitnehmer abschieben darf. Andererseits kann ein Unternehmen stets zu der Erkenntnis gelangen, dass die bei ihm erbrachte Arbeit auch von weniger Beschäftigten geleistet werden kann. Es muss dann allerdings nachweisen können, dass dies auch zutrifft und nicht zu einer übermäßigen Belastung der verbleibenden Mitarbeiter (Stichwort: Überstunden) führt.
Constanze Grosch, RAin und FAin für ArbR,
BMH Bräutigam & Partner, Berlin




