Entgeltfortzahlung während ambulanter Kur
Problempunkt
Die 1958 geborene Klägerin ist seit 2002 bei dem beklagten Land als Köchin beschäftigt. Vom 4.10 bis 24.10.2013 unterzog sie sich einer von ihrer Krankenkasse, der AOK Niedersachsen, bezuschussten ambulanten Vorsorgekur auf der Insel Langeoog. Im dortigen Kur- und Wellnesscenter erhielt sie insgesamt 30 Anwendungen, nämlich je sechs Meerwasserwarmbäder, Bewegungsbäder, Massagen, Schlickpackungen und Lymphdrainagen. Außerdem sollte sie täglich in der Brandungszone inhalieren.
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Volker Stück
· Artikel im Heft ·
Rechtsprechungsüberblick
Sozialversicherungspflicht einer ambulanten Krankenpflegerin (BSG, Urt. v. 19.10.2020 – B 12 R 17/19)
Das BSG bejahte eine
Problempunkt
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Nach Art. 82 Abs. 1 DSGVO hat jede Person, der wegen eines Verstoßes gegen diese Verordnung ein materieller oder immaterieller Schaden
Problempunkt
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Im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses schlossen die Parteien am 4.10.2021 einen gerichtlichen Vergleich, wonach das Arbeitsverhältnis