Unbilligkeit einer Weisung

§ 106 GewO; § 315 BGB

Der 10. Senat des BAG hat gem. § 45 Abs. 3 Satz 1 ArbGG beim 5. Senat angefragt, ob dieser an seiner Rechtsauffassung zur Verbindlichkeit von Weisungen des Arbeitgebers im Anwendungsbereich des § 106 GewO festhält. Der 5. Senat hält an seiner zuvor vertretenen Auffassung nicht mehr fest (BAG, Beschl. v. 14.9.2017 – 5 AS 7/17). Danach hätte sich ein Arbeitnehmer über eine unbillige Ausübung des Weisungsrechts – sofern die Weisung nicht aus anderen Gründen unwirksam ist – nicht hinwegsetzen dürfen, sondern entsprechend § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB die Gerichte für Arbeitssachen anrufen müssen.

(Leitsätze des Bearbeiters)

BAG, Beschluss vom 14. Juni 2017 – 10 AZR 330/16

1106
Bild: Kzenon/stock.adobe.com
Bild: Kzenon/stock.adobe.com

Problempunkt

Der Kläger ist seit 2001 bei der Beklagten als Immobilienkaufmann beschäftigt. Er war zuletzt am Standort Dortmund eingesetzt. In den Jahren 2013/2014 haben die Parteien einen Kündigungsrechtsstreit geführt, in welchem der Kläger obsiegt hat. Mehrere Mitarbeiter am Standort Dortmund haben sodann jedoch eine Zusammenarbeit mit dem Kläger verweigert. Die Beklagte hat daraufhin den Kläger zur Erbringung seiner Arbeitsleitung am Standort Berlin angewiesen. Dieser Weisung ist er nicht nachgekommen, da sie billigem Ermessen widerspreche.

Weiterlesen mit AuA-PLUS

Um den kompletten Artikel zu lesen benötigen Sie AuA-PLUS.

 

Falls Sie Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus haben, können Sie unseren Leserservice kontaktieren »

Prof. Dr. Tim Jesgarzewski

Prof. Dr. Tim Jesgarzewski
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, FOM Hochschule Bremen, Direktor KompetenzCentrum für Wirtschaftsrecht, Hamburg

· Artikel im Heft ·

Unbilligkeit einer Weisung
Seite 729 bis 730
Premium
Bild Teaser
Body Teil 1

„Natürlich kann man ohne Hund leben – es lohnt sich nur nicht.“ Diesem Zitat von Heinz Rühmann sind in der Coronapandemie zahlreiche Deutsche gefolgt

Premium
Bild Teaser
Body Teil 1

Mehrdimensionale Strukturen

Der Begriff „Matrixstruktur“ ist gesetzlich nicht definiert. Wenn von „Matrixstrukturen“ die Rede ist, werden

Premium
Bild Teaser
Body Teil 1

Anspruch auf Workation

Ein Anspruch des Arbeitnehmers auf Workation besteht nur, wenn er ausnahmsweise im Arbeitsvertrag, einer

Premium
Bild Teaser
Body Teil 1

Problempunkt

Der Kläger war beim Beklagten als Grafiker in Vollzeit beschäftigt. Ab Dezember 2020 arbeiteten die sonst im Büro tätigen

Frei
Bild Teaser
Body Teil 1

Vor dem LAG München (Urt. v. 26.8.2021 – 3 SaGa 13/21, rk.) stritten die Parteien im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens darüber, ob der

Premium
Bild Teaser
Body Teil 1

Homeoffice

Insbesondere am Anfang der Pandemie mussten viele Arbeitnehmer ihre Arbeit aus dem eigenen Zuhause erbringen, was u. a. dem