Entscheidungen kommentiert
Problempunkt
Die Klägerin beansprucht von ihrer Arbeitgeberin für den Zeitraum 27.11.2003 - 31.12.2003 Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Sie war
Problempunkt
Der Kläger ist bei der Beklagten als Triebfahrzeugführer im Wechseldienst beschäftigt. Seine Schichten verteilen sich grundsätzlich auf
Problempunkt
Nach der Richtlinie 96/71/EG hatten die Mitgliedstaaten dafür zu sorgen, dass bestimmte Unternehmen den in ihr Hoheitsgebiet entsandten
Problempunkt
Arbeitgeber müssen für ihre in Deutschland tätigen Arbeitnehmer, die im Rahmen eines außerhalb Deutschlands bestehendenProblempunkt
Eine Arbeitnehmerin wandelte während ihrer Beschäftigung vom 1.4.2002 bis zum 30.4.2005 35 Mal 178 Euro ihres Monatsgehalts um -
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In dem vom BAG entschiedenen Fall haben sich die Parteien darüber gestritten, ob ein Arbeitnehmer, der nach der Geburt eines KindesProblempunkt
Die Parteien stritten über die Rechtmäßigkeit eines Unterstützungsstreiks (auch als „Sympathiestreik“ oder „Solidaritätsstreik“
Problempunkt
Ende 1997 verhängte der Arbeitgeber, bei dem der Kläger als Sofware-Entwickler tätig war, eine Urlaubssperre. Von seinem UrlaubsanspruchProblempunkt
In § 2 des Arbeitsvertrags mit dem Mitarbeiter vom 26.10.1999 ist u.a. vereinbart: "Entsprechend seiner Tätigkeit wird der ArbeitnehmerProblempunkt
Bei der Beklagten war ein Gleitzeitsystem mit einer Normalarbeitszeit von 8.00 Uhr bis 15.45 Uhr etabliert. Nach der zugrunde liegendenProblempunkt
Nach der Richtlinie 96/71/EG hatten die Mitgliedstaaten dafür zu sorgen, dass bestimmte Unternehmen den in ihr Hoheitsgebiet entsandten
Problempunkt
Der Mitarbeiter war als Werksschutzfachkraft bei einem Unternehmen der Bewachungs- und Sicherheitsbranche beschäftigt. Sein im
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Die Parteien streiten über einen Antrag auf Zustimmungsersetzung. Der Arbeitgeber hat sich selbst - auch durch eine entsprechende
Problempunkt
Die Parteien streiten über einen Anspruch des Klägers auf höheres Weihnachtsgeld für das Jahr 2002. Auslöser für die Streitigkeit ist
Problempunkt
Zwischen dem Kläger (Arbeitnehmer) und der Beklagten (Arbeitgeberin) bestand ein Arbeitsvertrag in dem es u. a. heißt: "Für das
Problempunkt
"Die Klägerin war im Sommer 1996 zur Geburt ihres Kindes in Mutterschaftsurlaub, anschließend (bis Mitte 1997) in Erziehungsurlaub
Problempunkt
Die Mitarbeiterin war seit 1994 bei einer Unternehmensberatung tätig und schied im Februar 1997 auf eigenen Wunsch aus. Im
Problempunkt
"Aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses wurde der Klägerin ein Zeugnis erteilt, in dem ihr die Beklagte bestätigte, dass sie
Problempunkt
"Es ist vielfach üblich geworden, als Abschluss eines Zeugnisses eine Dankes-Bedauerns-Formel mit Zukunftswünschen anzubringen
Problempunkt
Die Klägerin war seit 1988 bei einem tarifgebundenen Arbeitgeber beschäftigt, welcher Arbeitsverträge mit einer dynamischen Verweisung
Problempunkt
Die klagende Gewerkschaft beantragte, abstrakt feststellen zu lassen, dass sie während der Mittagsöffnungszeiten der Kantine durch
Problempunkt
Die Arbeitgeber von Betrieben des IBM-Konzerns und die Industriegewerkschaft Metall streiten darum, ob die IG Metall befugt ist, für die
Problempunkt
Der Kläger hatte seinen Arbeitgeber zunächst im Jahre 1997 auf Weiterbeschäftigung verklagt und die Feststellung begehrt, dass das
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Dem Berufungskläger (Beklagter des Ausgangsrechtsstreits) wurde am 13. Januar 1998 das ihn verurteilende arbeitsgerichtliche Urteil
Problempunkt
Die Arbeitgeberin ist ein weltweit tätiges Logistikunternehmen, das sich u.a. um die Abholung und Auslieferung von Post- und
Problempunkt
In dem vom BAG entschiedenen Fall haben sich die Parteien über die Vergütung für Arbeitsstunden gestritten, die der Kläger über die
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Die Beklagte betreibt bundesweit 117 Einzelhandelsfilialen. Die Klägerin war bei ihr als Verkäuferin tätig und dabei als "Teamcoach"
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Die Klägerin, ein Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsunternehmen, machte gegen den bei ihr seit 1995 tätigen Beklagten wegen der
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Die Arbeitgeberin betreibt ein Möbelhaus mit mehr als 300 Beschäftigten. In 2002 und 2003 hatte sie des öfteren freie Stellen
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Der Kläger war bei der Beklagten seit dem 1.9.1999 auf Grund eines bis zum 31.8.2002 befristeten Berufsausbildungsvertrages als