Literaturtipp: Mindestlohngesetz

Von Christian Riechert und Dr. Lutz Nimmerjahn, Verlag C. H. Beck, München 2015, 353 Seiten, Preis: 69 Euro

Mit dem Inkrafttreten des MiLoG ab 1.1.2015 wurde ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn eingeführt, der 8,50 Euro/Stunde beträgt. Die Wirkungen des Gesetzes gehen jedoch weit darüber hinaus, da nicht nur die Arbeitnehmer betroffen sind, die nunmehr den Mindestlohn erhalten. Auf differenzierte Weise sind alle Arbeitsverhältnisse einbezogen. Dies unterstreicht die große Relevanz dieser gesetzlichen Regelung und der dazu erlassenen Verordnungen. Der Bedeutung der Materie entsprechend ist eine Vielzahl von Publikationen und Kommentaren hierzu erschienen. Der vorliegende Band wurde durch Christian Riechert, Oberregierungsrat im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und Dr. Lutz Nimmerjahn, Richter am ArbG Stuttgart verfasst. Die Autoren haben das Gesetz in dem für das kollektive Arbeitsrecht zuständigen Referat des BMAS maßgebend mitgestaltet.

Einführend werden die Entwicklung der Mindestlohn-Gesetzgebung, die Funktion des Mindestlohns und die Vereinbarkeit mit dem Grundsetz dargestellt. Von besonderer Bedeutung sind die Ausführungen auf den Seiten 53 ff., die den Erläuterungen der §§ 1–3 dienen (Inhalt des allgemeinen Mindestlohns). Der Mindestlohnanspruch bezieht sich auf die jeweilige Zeitstunde. Hierzu erörtern die Autoren den vergütungsrechtlichen Arbeitsbegriff und die Bewertung von Formen minderer Beanspruchung (Arbeitsbereitschaft, Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft). Es erfolgen auch Ausführungen dazu, wie spezielle Vergütungszahlungen – bspw. Zulagen, Zuschläge, Sonderzahlungen, Aufwandsentschädigungen u. a. – zu berücksichtigen sind. Dazu wird die Auffassung vertreten, dass nur dann die Anrechnung auf den Mindestlohn erfolgen kann, wenn damit die Normalleistung vergütet wird (S. 77 ff.). Dabei stellen sich naturgemäß Abgrenzungsprobleme. Die Unabdingbarkeit gem. § 3 MiLoG bezieht sich auf alle Vergütungsvereinbarungen, die den Mindestlohn unterschreiten. Da diese unwirksam sind, führt dies u. a. auch dazu, dass Ausschlussfristen „ungeachtet ihrer Rechtsnatur als kollektiv- oder individualrechtliche Regelung ungeachtet ihrer Ausgestaltung“ sich nicht auf den gesetzlichen Mindestlohnanspruch erstrecken (S. 112).
Ausführlich werden auch die Bestimmungen zur Kontrolle und Durchsetzung des Gesetzes erläutert. Hierzu stellt man die Befugnisse der Zollverwaltung und anderer Behörden dar. Bei den inhaltlichen Ausführungen heben die Autoren an verschiedenen Stellen hervor, in welchen Fragen Differenzen zur Auffassung der absehbaren Praxis der Zollverwaltung bestehen. Wer die Bestimmungen ignoriert, wird mit den Folgen leben müssen. Im Anhang sind die Durchführungsverordnungen
sowie Tarifverträge, die im Rahmen der Übergangsregelung vom Mindestlohngesetz abweichen, abgedruckt. Naturgemäß wirft das Gesetz eine Reihe von Fragen auf, die noch durch die Rechtsprechung zu klären sind. So wird auch der Ausschluss von Jugendlichen ohne abgeschlossene Berufsausbildung vom Anwendungsbereich des MiLoG „verfassungs- und unionsrechtlich“ kritisch gesehen (S. 290).

Fazit: Mit der Kommentierung liegt eine juristisch fundierte Orientierung für die Rechtsanwendung vor. Für Personalverantwortliche, Juristen sowie andere Mitarbeiter, die sich in Betrieben und Behörden mit arbeitsrechtlichen Fragen zu beschäftigen haben, ist dieser Band bestens geeignet: ein Nachschlagewerk, das hohen Ansprüchen gerecht wird.

RA und FA für Arbeitsrecht Dr. Richard Schüler, Naumburg

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