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Mitbestimmung bei Zeitarbeit
Arbeitnehmerüberlassung erfreut sich zunehmender praktischer Bedeutung: Mehr als 10.000 Zeitarbeitsfirmen beschäftigten im Juni 2011 ca. 870.000 Zeitarbeitskräfte. Vielen Gewerkschaften und Betriebsräten ist Leiharbeit aber ein Dorn im Auge und sie zählen diese zu den sog. prekären Beschäftigungsverhältnissen. Arbeitgeber sollten sich deshalb mit den Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats vor dem Einsatz von Leihkräften vertraut machen. Ggf. lässt sich mit dem Gremium auch eine freiwillige Betriebsvereinbarung dazu abschließen.
Mitarbeiterengagement
Mögen auch die Zuständigkeiten noch so sorgfältig geklärt sein, ist doch kein Unternehmen perfekt. Nicht völlig eindeutige Regeln, unerwartete Konstellationen oder schlichte Arbeitsfehler führen zu unklaren Situationen, in denen kein unmittelbar Verantwortlicher zur Verfügung steht. Werden Mitarbeiter mit dieser Situation konfrontiert, gibt es verschiedene Optionen: den Verantwortlichen suchen und informieren, selber eingreifen oder wegsehen. Arbeitgeber sollten die Beschäftigten zum Eingreifen in unklaren Situationen ermutigen.
Was ist neu im alten TV-L?
Seit dem 1.1.2012 gilt in den Ländern ein neues Eingruppierungsrecht. Viel Neues ist den Tarifvertragsparteien nicht eingefallen. Nach harscher Kritik am BAT bleibt (fast) alles beim Alten. Aber – das wenige neue birgt Überraschungen!




