Geleitwort: Spielwiese Mindestlohn

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 Prof. Dr. Klaus F. Zimmermann - ist Direktor des unabhängigen Forschungsinstituts zur Zukunft der Arbeit in Bonn. Das IZA ist mit mehr als 1.300 Wissenschaftlern weltweit das größte Forschungsnetzwerk der Ökonomie.
Prof. Dr. Klaus F. Zimmermann - ist Direktor des unabhängigen Forschungsinstituts zur Zukunft der Arbeit in Bonn. Das IZA ist mit mehr als 1.300 Wissenschaftlern weltweit das größte Forschungsnetzwerk der Ökonomie.

Die meisten europäischen Staaten kennen ihn bereits, den gesetzlichen Mindestlohn. Er unterscheidet sich von Land zu Land durch Höhe und Ausnahmeregelungen. England z. B. ist 1999 eher vorsichtig gestartet, mit einer moderaten Einstiegshöhe und gestützt auf die regelmäßigen Empfehlungen einer unabhängigen „Low Pay Commission“. Der britische Arbeitsmarkt scheint dies durchaus verkraftet zu haben. In Frankreich hingegen ist man einen rigiden Weg gegangen: Die Flurschäden auf dem dortigen Arbeitsmarkt stehen damit im Zusammenhang, zu besichtigen insbesondere bei der hohen Jugendarbeitslosigkeit.

Jetzt hat sich auch Deutschland für die Einführung eines flächendeckenden Mindestlohns entschieden. Dabei hat die Große Koalition ein sehr striktes Mindestlohn-Konzept fast ohne Ausnahmen und ohne jede Flexibilität gewählt. Zudem ist der Einstieg mit einem Mindestlohn von 8,50 Euro recht hoch ausgefallen und es sieht so aus, dass schon rasch mit weiteren 
Anhebungen zu rechnen ist.

Wer so handelt, betrachtet den Arbeitsmarkt eher als Spielwiese. Er übersieht, wie schnell die in den letzten Jahren hart errungenen 
Beschäftigungserfolge wieder verspielt sein können und wie mühevoll es ist, Fehlentwicklungen anschließend zu reparieren. Denn gewichtige Aspekte und Fragen sind ungeklärt. Dies gilt vor allem für die Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt. Sollten sich Simulationsstudien bestätigen, nach denen mindestens 600.000 Menschen als Folge der Regelungen ihren Job verlieren, muss sich Deutschland von der Vision verabschieden, in absehbarer Zukunft wieder Vollbeschäftigung zu erreichen.

Schon jetzt ist zu erwarten, dass mit 8,50 Euro vor allem Teilzeitbeschäftigte, Geringqualifizierte, Frauen und Ostdeutsche ihre Jobs verlieren werden. Dass damit zugleich der Sockel der Langzeitarbeitslosigkeit – er liegt derzeit bei einer Million Menschen – wieder gefestigt wird, ist keineswegs der einzige Kollateralschaden.
Denn riskant sind auch die Auswirkungen auf die Zukunftschancen der jüngeren Generation. Es ist zu befürchten, dass z. B. Ausbildungsentscheidungen durch einen hohen Mindestlohn tendenziell negativ beeinflusst werden. Wenn nämlich der erwartete Ertrag einer Ausbildungsentscheidung relativ zum Mindestlohn zu niedrig erscheint, werden viele junge Menschen dauerhaft in gering entlohnten Tätigkeiten verharren. Der Mindestlohn wird zur Armutsfalle.

Damit werden in einer zunehmend auf höhere Qualifizierung angewiesenen Wirtschaft zudem Bildungspotenziale stillgelegt und stattdessen potenziell instabile geringqualifizierte Tätigkeiten gestärkt. Darum wäre es klug gewesen, hier sehr differenziert mit Ausnahmeregelungen zu operieren und mit einer vorsichtigen Herangehensweise die Auswirkungen erst einmal abzuwarten. Dass ein zu hoher Mindestlohn gerade für junge Berufseinsteiger mit geringer Qualifikation oftmals eine zu hohe Barriere darstellt, zeigen die schmerzhaften Erfahrungen aus dem Nachbarland Frankreich mit seiner beklemmenden Rekordjugendarbeitslosigkeit.

Ein weiteres Problem wurde in der eher ideologisch geführten Debatte ebenfalls ausgeblendet: die Zusammenhänge von Mindestlohn und Schwarzarbeit. Der hohe Mindestlohn wird die Schwarzarbeit verstärken. Eine Herausforderung ist ferner, wie man verhindern will, dass Mindestlöhne etwa durch unbezahlte Mehrarbeit, den Übergang zu Werkverträgen oder in die (Schein-)Selbstständigkeit unterlaufen werden. So ist schon jetzt zu beobachten, wie etwa 
Arbeitsverträge von angestellten Friseuren in Werkverträge umgewandelt werden, womit diese dann de facto selbstständig sind und 
der Mindestlohn keine Anwendung findet.

Es wird also eines erheblichen bürokratischen Aufwandes bedürfen, Missbrauch aufzuspüren und die generelle Einhaltung der Mindestlohn-Regelungen bundesweit zu kontrollieren. Eine seriöse wissenschaftliche Begleitforschung ist deshalb nötig. Sie sollte nicht nur auf die direkten Beschäftigungs- und Verteilungswirkungen achten, sondern auch auf die Beschäftigungsdynamik, auf Zuwanderung aus dem europäischen Ausland, auf Anstiege bei höheren Lohngruppen und mögliche Ausweichreaktionen und Umgehungen.

Eine systematische und unabhängige Evalua­tion ist unabdingbar, damit rechtzeitig korrigierend eingegriffen werden kann, falls das deutsche „Jobwunder“ ernsthaft Schaden nimmt. Hier ist ein Blick nach Großbritannien mit seiner Begleitforschung hilfreich. Noch besser wäre es gewesen, in eine solch weit reichende Gesetzgebung einen Überprüfungsvorbehalt und entsprechende zeitliche Befristungen einzubauen.

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Redaktion (allg.)

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