100 Tage Mindestlohn – erste Bilanz?

(c) M. Gapfel / pixelio.de
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Der gesetzliche Mindestlohn i. H. v. 8,50 Euro pro Stunde gilt nun seit 100 Tagen. Der befürchtete massive Stellenabbau hat sich bisher nicht bestätigt. Das teilt das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) Köln mit.

Das zum 1.1.2015 in Kraft getretene MiLoG hat bisher viele Diskussionen entfacht – die befürchteten Arbeitsplatzverluste sind bisher aber nicht eingetreten. Das können sie auch noch nicht, denn ökonomische Anpassungsprozesse passieren nicht von heute auf Morgen, mahnt das IW Köln. Damit bleiben die beschäftigungspolitischen Risiken bestehen. Momentan steht gebe es noch nicht einmal genaue Zahlen, wie viele Personen vom Mindestlohn überhaupt betroffen sind. Für Schätzungen sei es damit noch viel zu früh.

Denkbar ist, dass Firmen die erhöhten Lohnkosten dadurch ausgleichen, indem sie Sonderzahlungen kürzen oder streichen – und das sogar bei Beschäftigten, die vom Mindestlohn nicht einmal betroffen sind, sagt das IW. Das neue Gesetz sorgte bisher außerdem für Zündstoff, weil es u. a. Arbeitgebern viel zu bürokratische Dokumentationspflichten auferlegt hat oder eine verschuldensunabhängige Unternehmerhaftung vorsieht (vgl. dazu Schmitz-Witte, AuA 3/15, S. 138).

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