Abgabe zur Künstlersozialversicherung steigt

©PIXELIO/Kunstzirkus
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Der Beitragssatz zur Künstlersozialversicherung erhöht sich 2013 von 3,9 auf 4,1 %. Der Abgabesatz ist laut Bundesarbeitsministerium trotz steigender Versichertenzahlen sowie wachsender Arbeitseinkommen auf einem niedrigen Niveau gehalten worden.

Der Entwurf der Künstlersozialabgabe-Verordnung 2013 ist bereits an die beteiligten Verbände und Länder versandt worden. Ursula von der Leyen erklärte, dass die Träger der Deutschen Rentenversicherung angekündigt haben, im Rahmen von Betriebsprüfungen bei Unternehmen verstärkt auf die Künstlersozialabgabe zu achten. Unternehmen sollten daher genau prüfen, ob eine Abgabepflicht besteht.

Über die Künstlersozialversicherung erhalten selbstständige Künstler und Publizisten den Schutz der gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung sowie der sozialen Pflegeversicherung. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bestimmt die Beitragshöhe zusammen mit dem Bundesministerium für Finanzen jeweils für das folgende Kalenderjahr. Grundlage für die Festlegung des Abgabesatzes bilden Schätzungen des Bedarfs für das folgende Jahr.

#ArbeitsRechtKurios: Amüsante Fälle aus der Rechtsprechung deutscher Gerichte - in Zusammenarbeit mit dem renommierten Karikaturisten Thomas Plaßmann (Frankfurter Rundschau, NRZ, Berliner Zeitung, Spiegel Online, AuA).

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