Aufrüsten bei der Personalcompliance
Compliance – das Wort ist in aller Munde, doch was verbirgt sich im Detail dahinter?
Personalverantwortliche, die sich das fragen, haben nun die Möglichkeit, ihr Wissen aufzupolieren und etwaige Lücken zu schließen. Und ein Hochschulzertifikat gibt es obendrauf für den, der sich an der Deutschen Universität für Weiterbildung (DUW) für den Studiengang Personalcompliance einschreibt – berufsbegleitend wohlgemerkt. „Die Studierenden lernen, welche Vorschriften und Gesetze für ihr Unternehmen relevant sind, wie sie Mitarbeiter dazu motivieren, diese einzuhalten, und wie sie im Ernstfall angemessen mit Regelverletzungen umgehen“, wirbt Studiengangleiterin Dipl. Jur. Martina Mittendorf für das Programm.
Angesprochen fühlen dürfen sich alle, deren Aufgabe es ist, für regelkonformes Verhalten im Unternehmen zu sorgen, vor allem aber Verantwortliche aus Fachabteilungen in Unternehmen, Behörden und Organisationen sowie Personalverantwortliche kleiner und mittlerer Betriebe. Mitzubringen sind ein Hochschulabschluss, mindestens ein Jahr Berufserfahrung oder eine gleichwertige Qualifikation, vier Teilbeiträge à 890 Euro sowie vier Monate Zeit. Wer dann noch nicht genug hat, kann anschließend das zweijährige Masterprogramm „Compliance“ draufsatteln und sich seine bisherigen Leistungen anrechnen lassen. Der Studienstart ist ab Oktober jederzeit möglich. Das praxisnahe Wissen wird sowohl in Präsenzseminaren als auch im Fernstudium an die Frau bzw. den Mann gebracht.
Aber ist ein solcher Lehrgang wirklich nötig? Ja, sagt Dr. Anja Mengel, Fachanwältin für Arbeitsrecht und Dozentin im Zertifikatsprogramm: „Von Regelungen zur Korruptionsvermeidung über die Mitbestimmung des Betriebsrats bis hin zur Beachtung des Datenschutzes und zum Umgang mit Insiderwissen: Viele arbeitsrechtliche Fragen stellen gerade kleinere und mittlere Unternehmen vor Herausforderungen, da sie oft wenig Erfahrung mit Compliance haben.“ Und dabei drohen nicht nur rechtliche Konsequenzen, denn wenn Korruptionsskandale und widerrechtliche Kündigungen erstmal ins Visier der Öffentlichkeit geraten sind, leidet auch das Arbeitgeberimage.




