Azubis bleiben ihrem Beruf treu

© BIBB/ES
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Eine deutliche Mehrheit der jungen Erwerbstätigen mit dualer Berufsausbildung im Alter zwischen 18 und 24 Jahren arbeitet im erlernten Beruf (52 %) oder in einem mit der Ausbildung verwandten Beruf (32 %). Das geht aus einer Auswertung des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) auf Basis einer Jugenderwerbstätigenbefragung hervor.

Umso mehr Zeit seit der Ausbildung vergeht, umso größer ist allerdings auch die Wahrscheinlichkeit, dass ein vollständiger Berufswechsel vorgenommen wird: Vom Abschlussjahrgang 2012 arbeiteten zum Befragungszeitraum knapp 4 % außerhalb des erlernten Berufs. Der Jahrgang 2011 verzeichnete bereits einen Wert von 12 % und bei einem Abschluss im Jahr 2010 wechselten knapp 19 % den Beruf vollständig. Zudem weisen Hauptschüler mit 24 % die höchste Wechselquote auf. Bei Menschen mit einem weiter qualifizierenden Abschluss sind es nur 13 %. Auch das Geschlecht macht einen Unterschied: Männer (18 %) wechseln häufiger als Frauen (13 %).

Ein Überblick über die drei Teilbereiche des „Kollektiven Arbeitsrechts“: Betriebsverfassungsrecht (BetrVG, SprAuG, EBRG), Unternehmensmitbestimmungsrecht (DrittelbG, MitbestG, Montan-MitbestG), Tarifvertrags- und Arbeitskampfrecht (TVG, Artikel 9 III GG)

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