Bewegung beim Beschäftigtendatenschutz
Die schwarz-gelbe Koalition hat sich nun doch auf einen Gesetzentwurf zum Arbeitnehmerdatenschutz geeinigt. Nachdem der erste Entwurf bereits seit 2010 vorliegt, soll er laut FAZ Ende Januar vom Bundestag verabschiedet werden.
Der Bundesrat muss nicht zustimmen. Das neue Gesetz zum Arbeitnehmerdatenschutz könnte dann bereits ab August seine Regelungen entfalten.
Der Gesetzentwurf enthält Regelungen zur betrieblichen Praxis. So werden bspw. die Fragerechte des Arbeitgebers im Bewerbungsverfahren ebenso eingeschränkt wie die Datenerhebung in sozialen Netzwerken. Auch wird sichergestellt, dass Betriebsvereinbarungen nicht hinter den gesetzlichen Mindeststandard zurückfallen.
Die heimliche Videoüberwachung von Arbeitnehmern soll zukünftig nicht mehr möglich sein. Im Gegenzug ist geplant, die öffentliche Videoüberwachung auszuweiten. Demnach ist eine Überwachung nur noch in Sanitär-, Umkleide- und Schlafräumen nicht mehr erlaubt. Pausen-, Ruhe- und Raucherzimmer dürfen weiterhin überwacht werden.
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