Bewerbungsfrist zum Praktikerpreis läuft noch bis Ende April

(c) Rainer Sturm / pixelio.de
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Am 18.6.2015 verleiht die Stiftung Theorie und Praxis des Arbeitsrechts (Wolfgang-Hromadka-Stiftung) im Rahmen des 29. Passauer Arbeitsrechtssymposions den mit 3.000 Euro dotierten und von den bayerischen Metall- und Elektro-Arbeitgeberverbänden bayme vbm gesponserten Praktikerpreis.

Bewerben können sich Unternehmen, Mitarbeiter und Teams. So sollen innovative Projekte der Personalarbeit ausgezeichnet werden, mit denen sich Unternehmen in vorbildlicher Weise den aktuellen wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und rechtlichen Herausforderungen stellen. Besonders willkommen sind Vorschläge zum Thema „Beendigung von Arbeitsverhältnissen – alte und neue Fragen“, mit dem sich das nächste Symposion befasst. Im Mittelpunkt können bspw. „Intelligente Alternativen zur Entlassung“, „Arbeit jenseits der Pensionsgrenze“ oder das „Trennungsmanagement: Faire Behandlung von Mitarbeitern bis zum Schluss“ stehen. Im Rahmen der Preisverleihung wird das Siegerprojekt vorgestellt. Die Jury besteht aus Dr. Deniz Akitürk (Rheinmetall), Michael Fritz (Deutsche Bahn AG) und Prof. Dr. Rainer Sieg (Universität Passau). Bewerbungen können bis 30.4.2015 formlos an den Vorstand der Stiftung für Theorie und Praxis des Arbeitsrechts (frank.maschmann@ur.de) gesendet werden.

Die Stiftung hat sich zum Ziel gesetzt, den Dialog zwischen arbeitsrechtlicher Theorie und Praxis zu fördern. Das geschieht durch das Passauer Arbeitsrechtssymposion, das Fachleute aus Unternehmen und Verbänden, Richter, Anwälte und Wissenschaftler miteinander ins Gespräch bringt, aber auch durch die jährliche Verleihung von Preisen.

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