Bundesrat billigt „Blue Card“

©PIXELIO/S. Hofschlaeger
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Der Bundesrat hat den vom Bundestag beschlossenen Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Hochqualifizierten-Richtlinie der EU (sog. Blaue Karte EU) gebilligt. Damit soll die Zuwanderung hoch qualifizierter Arbeitskräfte erleichtert werden.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass neben einem Hochschulabschluss für den Erwerb der „Blauen Karte EU“ ein Arbeitsverhältnis mit einem Bruttojahresgehalt von mindestens 44.800 Euro notwendig ist. Für Hochqualifizierte in festgelegten Mangelberufen soll eine Gehaltsgrenze von 34.944 Euro gelten. Dazu zählen insbesondere Ingenieure, akademische und vergleichbare Fachkräfte der Informations- und Kommunikationstechnologie sowie Ärzte. Auf eine Vorrangprüfung und eine Prüfung vergleichbarer Arbeitsbedingungen soll künftig verzichtet werden. Dies vereinfacht den Zugang zum Arbeitsmarkt und beschleunigt das Verfahren erheblich.

Blue-Card-Inhaber erhalten zudem nach drei Jahren eine Niederlassungserlaubnis, wenn ihr Arbeitsverhältnis fortbesteht. Werden deutsche Sprachkenntnisse der Stufe B1 nachgewiesen, kann die Niederlassungserlaubnis bereits nach zwei Jahren erteilt werden. Hochschulabsolventen erhalten einen auf ein halbes Jahr befristeten Aufenthaltstitel, wenn sie ihren Lebensunterhalt eigenständig sichern. Ausländische Absolventen deutscher Hochschulen können neben dem Studium künftig 120 ganze bzw. 240 halbe Tage arbeiten. Bislang waren 90 ganze bzw. 180 halbe Tage erlaubt. Auch haben Absolventen deutscher Hochschulen künftig 18 statt bislang 12 Monate Zeit, einen angemessenen Arbeitsplatz zu suchen. Absolventen von Berufsausbildungen erhalten ein Jahr Zeit, um einen angemessenen Arbeitsplatz zu finden. Beide Gruppen dürfen in dieser Zeit uneingeschränkt arbeiten.
Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt und soll zur Jahresmitte in Kraft treten.

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