Bundesrat fordert Anpassung bei ArbStättV und Meister-BAföG

Source: pixabay.com
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Am 27.11.2015 hat der Bundesrat eine Entschließung gefasst, in der er Anpassungen der ArbStättV verlangt. Die Bundesregierung wird hierin aufgefordert, neue Arbeitsformen und technische Weiterentwicklungen zu berücksichtigen. Für überflüssig halten die Landesregierungen zudem die Bildschirmarbeitsverordnung – sie soll aufgehoben werden. Die Bundesregierung wird sich in den nächsten Wochen mit der Entschließung befassen.

Mit gleichem Datum hat der Bundesrat in einer Stellungnahme zum Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) die vollständige Übernahme der Meister-BAföG-Leistungen durch den Bund gefordert. Die Bundesregierung sieht eine Erhöhung der Unterhaltszuschläge für Kinder und Ehegatten auf 235 Euro pro Monat und einen einkommensunabhängigen Kinderbetreuungszuschlag für Alleinerziehende auf 130 Euro vor. Im Jahr 2014 wurden rund 171.000 Teilnehmer gefördert.

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