Bundesregierung beschließt Verbesserungen im Arbeitsschutz

(c) Paul-Georg Meister / pixelio.de
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Am 20.10. hat die Bundesregierung im Bundeskabinett Änderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), die „die Sicherheit und den Schutz der Gesundheit der Beschäftigten sowie die menschengerechte Gestaltung der Arbeit beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten regelt“, beschlossen. Der Bundesrat muss der Überarbeitung allerdings noch zustimmen.

Verändert wurden Inhalt und Struktur. So passte man die Verordnung an die Regelungssystematik anderer Arbeitsstättenverordnungen an und erleichtert so die Handhabung für Arbeitgeber.
Neu aufgenommen hat man die Bildschirmarbeitsverordnung. Sie wird im Zuge der Rechtsbereinigung aufgehoben, da sich die Regelungen nun einheitlich in der ArbStättV wiederfinden. Zudem finden sich nun Vorgaben zu psychischen Belastungen bei der Arbeit hinsichtlich Computerarbeitsplatz, Lärm, Beleuchtung, Bewegungsflächen, Sichtverbindungen nach außen etc. wieder. Darüber hinaus nahm man aufgrund des Wandels in der Arbeitswelt und der Forderung nach Vereinbarkeit von Familie und Beruf wieder die Telearbeitsplätze auf. Letztlich wurden auch die Vorschriften zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung in die Neufassung eingefügt.

Weiterführende Links:
http://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Gesetze/arbstaettV...

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