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Der Betriebsrat macht`s möglich: Zeitflexibilität

11. März 2010

Beim Thema Arbeitszeit gehen die Wünsche von Arbeitgeber und Belegschaft häufig diametral auseinander. Trotzdem giltoffenbar: Wohl dem, der einen Betriebsrat hat. 

Denn Unternehmen mit Arbeitnehmervertretung und Tarifbindung schaffen es anscheinend am besten, den Konflikt im beiderseitigen Interesse zu lösen. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie von Dr. Hermann Groß, Arbeitszeitexperte der Sozialforschungsstelle Dortmund, im Auftrag der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung. Für die repräsentative Studie befragte Groß im Herbst 2007 – und damit unbeeinflusst von der Ausnahmesituation der Wirtschaftskrise – mehr als 1.800 Betriebe. Dabei habe er Folgendes zu Tage befördert:
 
Zwar seien die individuellen Arbeitszeiten und bezahlten Überstunden in Unternehmen mit Mitbestimmung und/oder Tarifbindung mit durchschnittlich 39,2 Stunden pro Woche deutlich geringer als die 41,5 Stunden in unregulierten Betrieben. Tarifgebundene Unternehmen könnten jedoch trotzdem durchschnittlich gut 67 Stunden pro Woche produzieren oder Dienstleistungen anbieten. Gibt es zusätzlich einen Betriebsrat, steigere sich die Dauer sogar noch um drei Stunden. Bei den Betrieben der Vergleichsgruppen sei dagegen nach 58 bzw. 56 Stunden Feierabend.
 
Der Schlüssel zur größeren Produktivität trotz niedrigerer Arbeitszeit liege in einer deutlich höheren Arbeitszeitflexibilität. Das wichtigste Instrument hierfür seien Arbeitszeitkonten. So könnten in regulierten Betrieben mehr als die Hälfte der Mitarbeiter „Stunden sammeln“, während in Unternehmen „ohne alles“ nur ein gutes Drittel diese Möglichkeit habe. Darüber hinaus hätten Betriebe mit Regulierung weitaus häufiger klare Regeln hinsichtlich der maximalen Plus- oder Minusstunden und des Ausgleichszeitraums. Außerdem erlaubten sie doppelt so viele Zeitschulden wie unregulierte Unternehmen.
 
Doch es gebe auch Nachteile. So sei Schichtarbeit in regulierten Betrieben mit mehr als 20 % deutlich verbreiteter als in unregulierten, wo sie nur 10 bis 13 % ausmache. Groß´ Fazit lautet trotzdem: „Ohne Einbußen bei Wettbewerbsfähigkeit, Beschäftigungsentwicklung und Arbeitszeitflexibilisierung hinnehmen zu müssen, ist das Arbeits- und Betriebszeitmanagement in regulierten Betrieben sozialverträglicher organisiert.“

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