Deutsche Wirtschaft gegen EU-Frauenquote

© Gerd Altmann/
AllSilhouettes.com/
pixelio.de
© Gerd Altmann/ AllSilhouettes.com/ pixelio.de

Mehr Frauen in Aufsichtsräten ja – aber nicht über eine Quote! Das fordern BDA und BDI für die deutsche Wirtschaft.

Die beiden Verbände plädieren dafür, weiterhin am bestehenden Modell der Selbstverpflichtung festzuhalten. Eine gesetzliche Quotenregelung für Aufsichtsräte, wie sie EU-Justizkommissarin Viviane Reding durchsetzen will, lehnen sie dagegen ab.

„Für eine gesetzliche Geschlechterquote fehlt auf europäischer Ebene nicht nur die Rechtsgrundlage; sie verletzt die Rechte der Anteilseigner, ihre Mitglieder für Aufsichtsräte nach eigenen Kriterien zu bestimmen“, beklagt BDA-Hauptgeschäftsführer Reinhard Göhner. Über die Besetzung der Positionen von Aufsichtsräten könne nur die Hauptversammlung einer Gesellschaft entscheiden. Mit dem Vorschlag der Kommission laufe dieses Recht faktisch ins Leere, so Göhner.

Die beiden Verbände weisen darauf hin, dass bereits bei den Nachwahlen zu den DAX30-Aufsichtsräten jeweils ca. 40 % der frei werdenden Posten mit Frauen besetzt wurden. Sie gehen davon aus, dass diese Entwicklung auch ohne gesetzliche Verpflichtung andauert.

Eine Frauenquote auf EU-Ebene wird dagegen „den unterschiedlichen Rahmenbedingungen in den verschiedenen EU-Ländern und vor allem dem unterschiedlichen Frauenanteil in den einzelnen Branchen der Wirtschaft nicht gerecht“, bemängelt BDI-Hauptgeschäftsführer Markus Kerber.

Er glaubt zudem nicht, dass eine gesetzlich verordnete Einheitsquote hilfreich ist, um mehr Menschen von der Gleichberechtigung zu überzeugen. Auch Göhner möchte lieber auf die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex bauen.

 

Sie möchten unsere Premium-Beiträge lesen, sind aber kein Abonnent? Testen Sie AuA-PLUS+ 2 Monate kostenfrei inkl. unbegrenzten Zugriff auf alle Premium-Inhalte, die Arbeitsrecht-Kommentare und alle Dokumente der Genios-Datenbank.

Printer Friendly, PDF & Email

Über Frauenquoten, Equal Pay und andere Gleichberechtigungsfragen wird seit Jahren viel diskutiert. Die Auswertung des KfW-Mittelstandspanels

Der Kläger macht die Zahlung einer Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz geltend, da er wegen seines Geschlechts zu Unrecht

Bereits im Jahr 2012 schlug die EU-Kommission vor, eine verbindliche Geschlechterquote für Leitungspositionen in börsennotierten Unternehmen auf den

Eine Regelung in einem Tarifvertrag, die für unregelmäßige Nachtarbeit einen höheren Zuschlag vorsieht als für regelmäßige Nachtarbeit, verstößt dann

Internationalisierung, Diversität und Wohlstand: Neben den offensichtlichen Risiken, die von der AfD-Politik ausgehen, wirken sich Bestrebungen der

Die Unfallkasse Baden-Württemberg ist Trägerin der gesetzlichen Unfallversicherung u. a. für Beschäftigte in Landes- und Gemeindeunternehmen sowie für