Deutschlands Mindestlohn im Mittelfeld

Quelle: pexels.com
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Die Mindestlöhne in den EU-Mitgliedstaaten sind in letzter Zeit gestiegen. Deutschland reiht sich dabei im Mittelfeld ein und ist damit wettbewerbsfähig. Wir geben einen Überblick.

Das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) hat Zahlen zu Mindestlöhnen gesammelt. Demnach haben 19 von 22 EU-Staaten zum 1.1.2018 oder im Vorjahr die Lohnuntergrenze um nominal ca. 4,4 % im Durschnitt erhöht. In Deutschland ist der Mindestlohn im Vergleich zu anderen Westeuropäischen Ländern mit 8,84 € niedrig. So liegt die Bezahlung pro Stunde bei 9,47 € in Belgien, in Irland bei 9,55 €, in den Niederlanden bei 9,68 €, in Frankreich bei 9,88 € und in Luxemburg sogar bei 11,55 €. Nur in Großbritannien liegt der Wert mit 8,56 € unter dem Deutschen. Dies liegt aber nicht zuletzt auch am schlechten Kurs des Britischen Pfunds.  
Die südeuropäische Bezahlung fällt hingegen deutlich geringer aus. In Griechenland müssen z.B. mindestens 3,39 € oder in Spanien 4,46 € gezahlt werden. Am niedrigsten ist die Bezahlung in Osteuropa. Ein polnischer Arbeitnehmer darf mit 2,85 € vergütet werden. In Tschechien beträgt die Lohnuntergrenze 2,78 € und in Rumänien sogar nur 2,50 €. Trotzdem ist der Studie nach auch eine weitere Annäherung des Lohngefälles in Relation zum Kaufkraftstandard zu entnehmen.

Auch aus globaler Perspektive sind europäische Mindestlöhne wettbewerbsfähig. In Australien müssen 12,42 € pro Stunde gezahlt werden, in Neuseeland 9,91 €, in Japan 6,91 €. Die USA haben hingegen, gemessen an ihrem Kaufkraftstandard, eine relativ niedrige Lohnuntergrenze von 6,42 €.Allerdings gibt es regionale Unterschiede: So werden für die stündliche Arbeitszeit im District der Hauptstadt Washington 11,06 €, im Bundesstaat Washington 10,18 € und in Kalifornien sowie Massachusetts 9,03 € gezahlt.
Besonders niedrig kann der gesetzliche Lohn in Moldawien (0,68 €), Russland (0,83 €) oder Brasilien (1,26 €) ausfallen.

#ArbeitsRechtKurios: Amüsante Fälle aus der Rechtsprechung deutscher Gerichte - in Zusammenarbeit mit dem renommierten Karikaturisten Thomas Plaßmann (Frankfurter Rundschau, NRZ, Berliner Zeitung, Spiegel Online, AuA).

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