„Durchbruch“ bei Werkverträgen und Zeitarbeit

Source: pixabay.com
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Nach langen Diskussionen und Überarbeitungen haben sich die Spitzen der Koalition auf neue Regelungen zu Zeitarbeit und Werkverträgen geeinigt.

Vorausgegangen waren zwei Entwürfe, um die es zuletzt immer noch Streit innerhalb der Bundesregierung gegeben hatte. Nun hat man sich auf den jüngsten Gesetzentwurf von Bundesarbeitsministerin Nahles geeinigt, der aber noch in einigen Punkten angepasst werden soll. So steht bei der Zeitarbeit die gesetzliche Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten, von der aber nun –auch von nicht tarifgebundenen Unternehmen – eine Abweichung bis zu 24 Monaten möglich sein soll. Im Entwurf klargestellt werden soll auch der Einsatz von Zeitarbeitnehmern während Streiks. Grundsätzlich ist dies ausgeschlossen; sie dürfen aber weiter eingesetzt werden, wenn sie keine Aufgaben von Streikenden verrichten. Daneben soll es Übergangsfristen geben.
Beim Thema Werkverträge wird es wohl bei den geplanten Änderungen aus dem zweiten Entwurf bleiben.

Zum Thema „Arbeitnehmerüberlassung und Werkverträge“ hatten wir direkt im Vorfeld der Koalitionsrunde am 10. Mai auf der Messe PERSONAL2016 Süd in Stuttgart eine interessante Podiumsdiskussion mit Sandra Bierod-Bähre (KIND, BVAU), Dieter Stang (IG Metall) und Dr. Sebastian Maiß (vangard Arbeitsrecht) veranstaltet.

Weiterführende Links:
http://www.arbeit-und-arbeitsrecht.de/schlagzeilen/bmas-entschaer...
https://twitter.com/arbeitsrecht_sm/status/730038088513298436/pho...

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