Erster Boys'Day

Gleichberechtigung einmal andersherum: Am 14. April heißt es „only boys welcome“ beim ersten ersten Boys'Day – Jungen Zukunftstag.  

Inhaltlich folgt das Ganze dem mittlerweile bewährten Konzept des Girls'Day. Einrichtungen, Organisationen, Hochschulen und natürlich Unternehmen öffnen ihre Pforten für Schüler ab Klasse 5, um ihnen Einblicke in unterschiedliche Berufe zu geben. Dabei soll es auch darum gehen, die Jungen an Bereiche heranzuführen, die sie bislang eher als typische „Mädchenberufe“ abgelehnt haben. Dazu gehören vor allem Erziehung, Soziales, Gesundheit und Pflege. „Neue Berufe kennen lernen, eigene soziale Kompetenzen erfahren, Vorstellungen von Männlichkeit hinterfragen – am Boys'Day erleben Jungen, welche Optionen sich ihnen für Berufs- und Lebensplanung bieten und dass es sich lohnt, neue Wege zu gehen“, wirbt Bundesfamilienministerin Kristina Schröder für das Projekt. Auf dem Programm stünden u. a. Schnupperpraktika oder Vorlesungen in Studienfächern wie Erziehungswissenschaften. Angeboten würden auch Workshops zu sozialen Kompetenzen oder der Lebensplanung, z. B. zur Frage „Wie lassen sich Familie und Beruf unter einen Hut bekommen“?

Alle Infos rund um den Boys'Day gibt es unter www.boys-day.de. Dort finden sich auch zahlreiche Unterstützungsangebote, die bei der Vorbereitung und Durchführung der eigenen Veranstaltung helfen sollen. Auf einer Aktionslandkarte haben Unternehmen zudem die Möglichkeit, kostenlos ihre Angebote zum Boys'Day einzutragen. Die Jungen können dann online schauen, was in ihrer Region stattfindet, und sich gleich anmelden.

Wie wird eine Aufhebungsvereinbarung fehlerfrei abgeschlossen? Was sind die DOs & DON’Ts bei der Kündigung? Die HR-Zertifizierung vermittelt Ihnen diese und weitere Grundlagen für einen rechtssicheren Umgang in Ihrem Alltag als HR-Mitarbeiter:in.

Printer Friendly, PDF & Email

Trotz der weiterhin unsicheren Wirtschaftsaussichten sind insbesondere Beschäftigte im Vertrieb und Verkauf stark gefragt. Das zeigt der salesjob

Die Parteien streiten über die Zahlung einer Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG.

Die Beklagte ist ein Assistenzdienst. Sie bietet Menschen mit

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass eine eingetragene Lebenspartnerin Anspruch auf Sonderurlaub unter Fortzahlung der Bezüge zur

Kaum eine Branche bleibt derzeit vom Arbeitskräftemangel verschont. Besonders Ausbildungsbetriebe beklagen seit Längerem, dass sie zu wenige

Kompetenzen wie Teamfähigkeit, Flexibilität und Kommunikationsstärke werden mittlerweile in vielen Stellenausschreibungen gefordert. Wie wichtig sind

Gerade in Zeiten des Arbeitskräftemangels sollten Unternehmen ihrer Belegschaft Weiterbildungsmöglichkeit bieten – zum einen da dies Beschäftigte an