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Förderprogramm "Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung"

22. Februar 2010

Sie wollen qualifiziertes und motiviertes Personal finden und binden? Dann heißt es, als Arbeitgeber attraktiv zu sein – z. B. durch familienfreundliche Angebote.  

Unternehmen, die ihren Beschäftigten eine betriebliche Kinderbetreuung anbieten wollen, können noch bis zum Jahresende Fördermittel aus dem Programm „Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung“ beantragen. Damit unterstützt das Bundesfamilienministerium bundesweit die Einrichtung zusätzlicher Betreuungsgruppen für Mitarbeiterkinder – bei Hochschulen auch von Studierenden – bis zum vollendeten dritten Lebensjahr. Die Mittel kommen aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF). Unternehmen aller Größen und Branchen mit Sitz in Deutschland, aber auch Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen und privaten Rechts können an dem Förderprogramm teilnehmen.
 
Finanziert werden zwei Jahre lang maximal 50 % der zuwendungsfähigen Betriebskosten bis zu einer Höhe von 6.000 Euro je Betreuungsplatz und Jahr – und zwar sowohl in neuen als auch in bestehenden Einrichtungen. Voraussetzung ist, dass eine neue Gruppe mit mindestens sechs Kindern unter drei Jahren geschaffen wird. Das Unternehmen kann selbst Träger der Einrichtung sein oder einen Träger beauftragen, der sich professionell mit Kinderbetreuung beschäftigt. Auch Verbundlösungen sind möglich, bei denen sich mehrere Betriebe aus der Region zusammenfinden und gemeinsam eine Einrichtung oder eine zusätzliche Gruppe schaffen. Es gelten folgende Voraussetzungen:
 
> Eine Gruppe soll mindestens sechs neue, zusätzliche Plätze umfassen, in begründeten Ausnahmefällen auch weniger.
 
> Das bzw. die beteiligten Unternehmen tragen mindestens 25 % der laufenden Betriebskosten der neuen Plätze.
 
> Die Kofinanzierung der geförderten Betreuungsplätze kann darüber hinaus auch durch Elternbeiträge, Eigenmittel des Trägers und/oder sonstige öffentliche oder private Mittel erfolgen. Andere ESF-Mittel sind als Kofinanzierung dagegen ausgeschlossen.
 
> Alle notwendigen Voraussetzungen und Genehmigungen, insbesondere die Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII, liegen vor.
 
Auf der Internetseite www.erfolgsfaktor-familie.de können sich Unternehmen unter der Rubrik „Betriebliche Kinderbetreuung“ über das Programm informieren und online die Fördermittel beantragen. Weitere Auskünfte erteilt die Servicestelle Betriebliche Kinderbetreuung unter 0800-0000 945.
 

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