Gesetzliche Tarifeinheit vor dem Aus?

(c) berwis / pixelio.de
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DGB und BDA hatten bisher gemeinsam eine gesetzliche Regelung zur Tarifeinheit gefordert. Auf dem 20. DGB-Bundeskongress haben sich die Delegierten aber gegen ein entsprechendes Gesetz ausgesprochen, soweit Streikrecht und Tarifautonomie eingeschränkt werden sollen. Nach ständiger Rechtsprechung des BAG galt der Grundsatz der Tarifeinheit. Im Falle konkurrierender Tarifverträge wurde demnach nur ein Tarifvertrag angewendet. Diese Praxis hatte das BAG 2010 aufgegeben (Beschl. v. 23.6.2010 – 10 AS 2/10 und 10 AS 3/10). BDA und DGB forderten daraufhin, das Prinzip der Tarifeinheit gesetzlich festzuschreiben, damit in Betrieben nicht vermehrt Spartengewerkschaften auftreten. Zukünftig soll derjenige Tarifvertrag gelten, an den die Mehrzahl der Gewerkschaftsmitglieder gebunden ist. Denn während seiner Laufzeit herrscht Friedenspflicht für alle innerbetrieblichen Gewerkschaften. Ob Bundesarbeitsministerin Nahles nun überhaupt einen Gesetzesentwurf vorlegt, ist fraglich. Im Ministerium will man sorgfältig Prüfung, da es um verfassungsrechtlich höchst komplexe Zusammenhänge gehe, bei denen man größtmögliche Übereinstimmung zwischen allen Akteuren erzielen wolle. Bundeskanzlerin Merkel will zum Entschluss der großen Koalition, ein Gesetz zur Tarifeinheit auszuarbeiten, stehen. „Für mich bleibt es bei unserer Abmachung im Koalitionsvertrag mit der SPD“, sagte sie der FAZ.

#ArbeitsRechtKurios: Amüsante Fälle aus der Rechtsprechung deutscher Gerichte - in Zusammenarbeit mit dem renommierten Karikaturisten Thomas Plaßmann (Frankfurter Rundschau, NRZ, Berliner Zeitung, Spiegel Online, AuA).

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