Kongress Arbeitsrecht: GroKO III und die große Arbeitsrechtsreform?

Quelle: pexels.com
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Die Sondierungsgespräche von CDU, CSU und SPD haben gezeigt: Wenn eine Große Koalition zustande kommt, dann sind im Arbeitsrecht einige Veränderungen zu erwarten. Die Flexibilisierung der Arbeitszeit, Ausweitung des Rechts auf Teilzeit, die Einschränkung des Befristungsrecht sowie die paritätischen Gesundheitsversorgung sind dabei nur einige Themenbereiche, die in der nächsten Legislaturperiode zu großen Veränderungen führen könnten. Arbeitgeberpräsident Kramer sieht dabei die Gefahr, dass der Sondierungsplan zu wenig auf die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland setzt. Besonders problematisch sei auch, dass die Vorschriften über die Arbeitszeit aus dem letzten Jahrhundert stammen. Sofern ein Koalitionsvertrag zustande kommt, wird die Diskussion über den richtigen Mittelweg ins Rollen kommen. Wir werden Sie hier über die Zielsetzungen der Koalitionspartner informieren.

An diese Themen knüpfen wir aber auch am 27. und 28. Februar 2018 auf unserem diesjährigen Kongress Arbeitsrecht (www.kongress-arbeitsrecht.de) unter der Schirmherrschaft der BDA an. Dabei wird der inhaltliche Schwerpunkt auf dem schnellen Wandel des Arbeitsrechts liegen. Sie sind herzlich eingeladen, an der Veranstaltung teilzunehmen.    

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