Kündigungsschutz für unter 25-Jährige an EuGH anpassen
Im Anschluss an das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) fordert die SPD: Streichung des Verbots, Beschäftigungszeiten vor dem 25. Lebensjahr bei der Kündigungsfrist zu beachten, aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch.
Dem Wunsch ließ sie sogleich Taten folgen und brachte einen entsprechenden Gesetzentwurf ein (BT-Drs. 17/775). Auswirkungen auf die Betriebspraxis wird dies jedoch keine haben. Der EuGH hatte bereits in seinem Urteil (v. 19.1.2010 – C-555/07, s. Urteil-Ticker v. 20.1.2010) festgestellt, dass die nationalen Gericht die Norm nicht mehr anwenden dürfen – unabhängig davon, ob sie weiter im Gesetz steht. Die Vorschrift stellt eine Altersdiskriminierung dar und verstößt gegen EU-Recht. „Deshalb ist der Gesetzgeber gefordert, unverzüglich eine klare Regelung zu treffen, damit Arbeitgeber oder Arbeitnehmer vor Ausspruch von Kündigungen die richtige Dauer der gesetzlichen Kündigungsfrist berechnen können“, begründete die SPD-Fraktion ihren Entwurf.
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