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Mehr Flexibilität für den Arbeitsmarkt

3. März 2010

Wer mehr neue Stellen will, muss den Kündigungsschutz flexibler ausgestalten.  

Dieser Meinung sei fast die Hälfte der 20.000 Unternehmen, die an einer Umfrage des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) teilgenommen haben. Denn nur wer in Krisenzeiten die Möglichkeit hat, sein Personal der Situation anzupassen, werde in guten Zeiten auch schnell wieder neue Mitarbeiter einstellen. Dies reduziert laut DIHK das Risiko der Betroffenen, in die Langzeitarbeitslosigkeit abzugleiten. Schließlich bringe rund jeder zweite Arbeitslose mehr als ein Jahr damit zu, sich einen neuen Job zu suchen. Ein Blick über den Tellerrand zeige: Damit belegt Deutschland den letzten Platz im EU-Vergleich. In Mitgliedstaaten mit größerem Spielraum beim Kündigungsschutz falle die Quote der Langzeitarbeitslosen deutlich geringer aus.
 
Unternehmen hierzulande seien daher gezwungen, auf andere Strategien auszuweichen, um flexibel zu bleiben. Dazu gehörten Zeitarbeitnehmer und befristet Beschäftigte. Dies führe in der Konsequenz jedoch zu einer Zweiteilung des Arbeitsmarkts: einerseits gut abgesicherte „Normalarbeitnehmer“, andererseits Mitarbeiter in flexiblen Arbeitsverhältnissen, die deutlich weniger Schutz genießen. Das Fazit laute daher: Wer hier gegensteuern will, muss die Flexibilisierungsmöglichkeiten erhöhen.
 
Umgekehrt führt nach Ansicht des DIHK eine stärkere Regulierung dieser Arbeitsformen dazu, dass Unternehmen solche Stellen ganz abbauen oder Schwarzarbeiter beschäftigen. Da es sich dabei überwiegend um einfachste Tätigkeiten handele, treffe es vor allem Geringqualifizierte. Sie hätten es aber sowieso schon schwer. Laut Umfrage planen mehr als 60 % der Unternehmen, die in den nächsten Monaten Personal entlassen müssen, sich insbesondere von ihren Geringqualifizierten zu trennen. Lediglich jedes zehnte habe angegeben, dass sich darunter auch Universitäts- oder Masterabsolventen befinden.
 
Aber wie könnte eine größere Flexibilität aussehen? Gewünscht werde die Möglichkeit, dass sich die Parteien bereits bei Abschluss des Arbeitsvertrags für den Fall einer betriebsbedingten Kündigung auf Abfindung statt Kündigungsschutz einigen können. Das biete dem Arbeitgeber eine größere Rechtssicherheit und fördere seine Einstellungsbereitschaft. Schließlich gehe es den Unternehmen nicht darum, ihre Mitarbeiter loszuwerden. Das hätten die Erfahrungen der letzten Monate gezeigt. Allein die Kurzarbeit habe im vergangenen Jahr mit etwa fünf Milliarden Euro zu Buche geschlagen. Notwendig sei aber eine gute Balance zwischen sozialer Sicherung und Flexibilität. Bislang komme Letzteres zu kurz. Der DIHK warnt daher, die Diskussion zum politischen Tabuthema zu erklären.

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