Mindestlohn betrifft vier Millionen Jobs

Source: pixabay.com
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Kurz vor der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns gab es in Deutschland fünfeinhalb Millionen Jobs, die mit weniger als 8,50 Euro pro Stunde vergütet wurden. Etwa 12 % davon unterfielen ab 1.1.2015 dem Schutz des MiLoG. Die übrigen 1,5 Millionen sind ausgenommen – bspw. Praktikanten oder Auszubildende. Das sind erste Ergebnisse der Verdienststrukturerhebung für das Jahr 2014, teilte das Statistische Bundesamt (Destatis) mit.

Die gesetzlichen Regelungen sollen vor allem Arbeitnehmer absichern, die in Unternehmen ohne Tarifbindung beschäftigt sind, denn mehr als 80 % der seit Januar 2015 geschützten Jobs bestanden in solchen Betrieben.
Im geografischen Vergleich fielen auf Ostdeutschland etwa ein Viertel der geschützten gering bezahlten Arbeitsverhältnisse. Im Westen Deutschlands waren 8,9 % aller Jobs von den Neuregelungen durch das MiLoG betroffen; fast zwei Drittel davon geringfügige Beschäftigungsverhältnisse. Insgesamt waren mehr als die Hälfte Minijobs und jeweils 0,9 Millionen Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigungen.
Frauen waren mit etwas mehr als 60 % im Vergleich zu den Männern mit fast 40 % deutlich öfter vom Mindestlohn betroffen. Im April 2014 verdienten gering bezahlte weibliche Mitarbeiter durchschnittlich 7,21 % und die Männer 7,18 %.

Das Buch geht auf die realen Arbeitssituationen, die im Umbruch sind, ein und zeigt sowohl arbeitsrechtliche Herausforderungen als auch erste, bereits in der Unternehmenspraxis umgesetzte Lösungsansätze auf.

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