Minijob: Umlagesatz bei Krankheit und Kur sinkt

Quelle: pixabay.com
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Der Umlagesatz zur U 1 (Krankheit, Kur) sinkt voraussichtlich von 1,0 % auf 0,9 % zum 1.1.2017. Das ist den Seiten der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS) zu entnehmen. Die KBS ist Träger der knappschaftlichen Krankenversicherung und führt das Ausgleichverfahren für Minijobs durch.

Arbeitgeber, die Minijober beschäftigen, sind nach dem EFZG verpflichtet, im Falle von unverschuldeter Krankheit oder einer medizinischen Vorsorge- bzw. Rehabilitationsmaßnahme das Arbeitsentgelt für sechs Wochen ohne Abzug zu zahlen. Unternehmen, in denen nicht mehr als 30 Arbeitnehmer beschäftigt sind, nehmen am sog. U1-Verfahren teil. Es handelt sich um einen Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen bei Arbeitsunfähigkeit. So sollen kleinere und mittlere Betriebe entlastet und vor hohen Kosten bei krankheitsbedingtem Ausfall geschützt werden. Der Umlagesatz U 1 lag im Jahr 2016 bei 1,0 % und sinkt für das Jahr 2017 auf 0,9 %. Zudem verringert sich die Insolvenzgeldumlage von 0,12 % auf 0,09 %.

Weiterführende Links:
https://www.kbs.de/DE/20_firmenkunden/02_beitragszahlung_bankverb...

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