Neue Sozialleistung: Bezahlte Pflegeauszeit

(c) fotobox / pixelio.de
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Arbeitnehmer, die kurzfristig eine Pflege für Familienangehörige organisieren müssen, bekommen ab Januar 2015 zehn Tage „Pflegeunterstützungsgeld“. Das Bundeskabinett beschloss gestern den entsprechenden Gesetzentwurf. Das geht aus einer Pressemitteilung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hervor.

Schon heute dürfen Beschäftigte im Akutfall zehn Tage aussetzen, wenn ein Pflegenotfall eintritt. Allerdings sollen betroffene Mitarbeiter in Zukunft für diese Zeit eine Lohnersatzleistung i. H. v. etwa 90 % des weggefallenen Einkommens erhalten. Bei längerer Krankheit haben sie nach wie vor die Möglichkeit, sechs Monate ganz oder teilweise aus dem Beruf auszusteigen, um einen nahen Angehörigen im häuslichen Umfeld zu pflegen. Zusätzlich können Angestellte ein zinsloses Darlehen in Anspruch nehmen. Es soll zudem einen Rechtsanspruch darauf geben, in der letzten Lebensphase eines pflegebedürftigen Familienmitglieds drei Monate lang weniger zu arbeiten oder ganz auszusetzen. Daneben soll es möglich sein, die Arbeitszeit über maximal zwei Jahre auf bis zu 15 Stunden pro Woche zu reduzieren.

Die Neuregelung soll Berufstätige stärker unterstützen, die mehr zeitliche Flexibilität für die Pflege von Verwandten benötigen und dazu beitragen, dass sie ihre Erwerbstätigkeit nicht aufgeben müssen. Außerdem leistet sie einen Beitrag zur Fachkräftesicherung und entlastet Unternehmen von den bisherigen Verwaltungskosten. Mit fairen Fristen unterstützt es Unternehmen auch bei der Planbarkeit der Personalsituation, so das Ministerium.

Der Gesetzentwurf im Wortlaut ist unter nachfolgendem Link abrufbar.

Weiterführende Links:
http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Abteilung3/Pdf-Anlagen/2014-...

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