Referentenentwurf zum Mindestlohngesetz veröffentlicht - Vernichtende Kritik von Arbeitgeberpräsident Kramer

(c) Andreas Hermsdorf/ pixelio.de
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Dass der Mindestlohn kommt, ist beschlossene Sache. Ab 1.1.2015 erhält jeder Arbeitnehmer in Deutschland mindestens 8,50 Euro/Stunde - so jedenfalls der ursprüngliche Plan. Der Referentenentwurf sieht u. a. die Einführung eines Mindeslohngesetzes vor. Heißt es in § 1 Abs. 1 des geplanten Gesetzes noch, dass jeder Arbeitnehmer Anspruch auf Zahlung eines Arbeitsentgelts in Höhe des Mindestlohns hat, steht nun insbesondere § 22 „Persönlicher Anwendungsbereich“ im Abschnitt 4 in der öffentlichen Kritik. So sind dort zunächst Kinder und Jugendliche im Sinne von § 2 Abs. 1 und 2 JArbSchG ohne abgeschlossene Berufsausbildung nicht unter den Arbeitnehmerbegriff i. S. d. Mindestlohngesetzes zu zählen. Auch Auszubildende, ehrenamtlich Tätige sowie Praktikanten und Ableistende einer geförderten beruflichen Weiterbildung oder einer Einstiegsqualifizierung sollen den gesetzlichen Mindestlohn nicht erhalten. Abschließend sind Langzeitarbeitslose i. S. v. § 18 SGB III für die Dauer von sechs Monaten ebenso von der Regelung ausgenommen, wenn sie sich wieder in einem Beschäftigungsverhältnis befinden. Arbeitgeberpräsident Kramer äußerte sich vernichtend hinsichtlich einiger Positionen zu diesem Entwurf und forderte die Bundesregierung auf, entscheidende Punkte zu ändern, um keinen allzu großen Schaden auf dem Arbeitsmarkt anzurichten. So könne er nicht verstehen, dass nur Jugendliche unter 18 Jahren ausgenommen sind. Immerhin betrage das durchschnittliche Alter der Ausbildungsanfänger in Deutschland 19,8 Jahre. Wenn Ministerin Nahles keinen Anreiz zur Arbeit, dafür aber zur Ausbildung setzen wolle, müssten demzufolge wenigstens Jugendliche bis 21 Jahren von der Mindestlohnregelung unberücksichtigt bleiben. Die Volksvertreter sollten keinen Anstieg der Jugendarbeitslosigkeit riskieren. Auch sei er enttäuscht darüber, dass die im Vorfeld geführten Gespräche und die entgegen gebrachten Bedenken und Verbesserungsvorschläge nicht mitaufgenommen wurden. Die Regelung bzgl. der Langzeitarbeitslosen sei nicht tragbar. Diese stelle einen seltsamen, bürokratischen und unsozialen Subventionszwang dar.

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