SPD will Altersteilzeit länger fördern

Die SPD-Fraktion möchte gerne die Förderung der Altersteilzeit durch die Bundesagentur für Arbeit (BA) um fünf Jahre bis Ende 2014 verlängern.  Das geht aus einem Gesetzentwurf der Sozialdemokraten (BT-Drs. 17/20) hervor. Ziel sei, den Unternehmen auch weiterhin einen Anreiz zu geben, „an Beschäftigungsverhältnissen mit über 50-Jährigen festzuhalten und jungen Nachwuchskräften eine Perspektive am Arbeitsmarkt zu bieten“. Zur Begründung schreibt die SPD: „Indem der Personalbau Älterer verhindert wird, wird der Berufseinstieg Jüngerer erleichtert.“

Allerdings soll es die Förderung zukünftig nur noch für Unternehmen geben, die den durch Altersteilzeit frei gewordenen Arbeitsplatz an einen ehemaligen Azubi nach bestandener Prüfung vergeben. In Kleinbetrieben will man auch einen neuen Lehrling genügen lassen. Wer dagegen einen Arbeitslosen einstellt, soll – im Gegensatz zur derzeitigen Lage – leer ausgehen.

 

Die finanziellen Auswirkungen für die BA veranschlagt die Fraktion für die Jahre 2010 bis 2018 mit 20 bis 720 Millionen Euro brutto jährlich. Demgegenüber sieht sie in der Verlängerung der Förderung Einsparungspotenzial in einer Größenordnung von insgesamt 35 Millionen Euro.

Ein Überblick über die drei Teilbereiche des „Kollektiven Arbeitsrechts“: Betriebsverfassungsrecht (BetrVG, SprAuG, EBRG), Unternehmensmitbestimmungsrecht (DrittelbG, MitbestG, Montan-MitbestG), Tarifvertrags- und Arbeitskampfrecht (TVG, Artikel 9 III GG)

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