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SPD will Bagatellkündigungen begrenzen

11. Februar 2010

 
Die SPD möchte, dass Emmely & Co. in Zukunft ihre Jobs behalten und hat einen Gesetzentwurf (BT-Drs. 17/648) vorgelegt, der Bagatellkündigungen deutlich erschwert. 

Mitarbeiter, die der Arbeitgeber zum ersten Mal bei einem Eigentumsdelikt „mit nur geringem wirtschaftlichen Schaden“, erwischt, soll er künftig nur noch abmahnen dürfen. Das derzeitige „Null-Toleranz-Prinzip“ der Rechtsprechung lehnt die Fraktion ab. Zwar erkennen die Parlamentarier an, dass Kündigungen wegen Diebstahls von z. B. drei Kiwis, zwei gebratenen Fischen, drei Fischbrötchen, zwei Pfandbons im Wert von 1,30 Euro oder einem Lippenstift auch schon jetzt nicht automatisch rechtmäßig waren. Vielmehr bedarf es bereits „einer an den Umständen des Einzelfalls orientierten Interessenabwägung“. Diese falle aber regelmäßig zugunsten der Interessen des Arbeitgebers aus, monieren die Sozialdemokraten.
 
Der Forderung der SPD schloss sich die Linksfraktion an, allerdings mit einem eigenen Gesetzentwurf (BT-Drs. 17/649). Er verbietet ferner Verdachtskündigungen. Zusätzlich möchte die Linke, dass „entsprechende Regelungen für das Bürgerliche Gesetzbuch und das Berufsbildungsgesetz getroffen werden“.

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