Tarifeinigung zwischen Südwestmetall und IG Metall

Quelle: pexels.com
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Nach zähen Verhandlungen konnten sich Südwestmetall und IG Metall auf einen Tarifvertrag mit einer Laufzeit bis zum 31.3.2020 einigen. Die Vereinbarung enthält mit Blick auf die Flexibilisierung von Arbeitszeit neue Regelungen, an denen sich auch zukünftige Tarifforderungen orientieren könnten.

Ab dem 1.4.2018 wird das Realeinkommen der Belegschaft erhöht. So erhalten die Beschäftigten für Januar bis März dieses Jahres 100 Euro. Zudem vereinbarten die Parteien eine Einmalzahlung von 400 Euro ab dem Jahr 2019 und ein Zusatzgeld i. H. v. 27,5 % eines Monatsentgelts. Besonders weh tut aus Arbeitgebersicht aber die Entgelterhöhung um 4,3 %. Laut des Vorsitzenden von Südwestmetall Dr. Stefan Wolf schmerzt die vier vor dem Komma.

Neuland betritt der Tarifvertrag allerdings auf dem Gebiet der Flexibilisierung von Arbeitszeit. So soll es den Arbeitnehmern zukünftig möglich sein, ihre Arbeitszeit sachgrundlos sowie befristet auf bis zu 28 h pro Woche zu verringern. Die Unternehmen können dies nur ablehnen, wenn eine Reduzierung betrieblich nicht umsetzbar ist. Südwestmetall sieht hierin einen innovativen Tarifbaustein, der die Attraktivität der M+E-Betriebe als moderne Arbeitgeber unter Beweis stellt.

Im Gegenzug sind die gebundenen Betriebe aber auch berechtigt, das Arbeitszeitvolumen nach oben zu öffnen. Zwar ist es nicht gelungen, die Quote zu erhöhen, wonach eine Beschäftigung der Belegschaft mit einer Arbeitszeit von 40 h pro Woche auf 18 % begrenzt ist. Zumindest ermöglichen aber im Ergebnis Sonderquoten oder der Wechsel in eine kollektive Volumenbetrachtung eine leichte Erhöhung des Arbeitszeitvolumens. Wenngleich Wolf für die starre Quote von 18 % kein Verständnis hat, sind die Neuberechnung der Quote und Sonderquoten laut Wolf immerhin genauso viel wert. So ist z. B. eine Anhebung der Quote auf 30 % durch Betriebsvereinbarung möglich. Wolf sieht den Tarifvertrag deshalb im Ergebnis als vernünftig ausbalanciert an. Die sachgrundlose, befristete Teilzeitbeschäftigung soll hingegen von Südwestmetall innerhalb der Tariflaufzeit auf den Prüfstand gestellt werden. Geklärt werden muss, ob diese Flexibilisierung überhaupt handhabbar ist. Dies war auch während der Tarifverhandlungen ein hart umkämpftes Thema. So stuften einige Arbeitgeber die im Vorfeld der Tarifeinigung geführten Kampfmaßnahmen als rechtswidrig ein, weil die Forderung nach der sachgrundlosen sowie befristen Arbeitszeitregulierung bereits für sich unzulässig sei.

Jetzt sind die ersten großen Tarifverhandlungen des Jahres beendet. Es bleibt abzuwarten, welche Signalwirkung etwa die vereinbarten Flexibilisierungsmodelle auf zukünftige Verhandlungen haben. 2018 stehen etwa noch Tarifverhandlungen im Öffentlichen Dienst, der Chemie-Industrie, dem Bauhauptgewerbe sowie bei Post, Bahn und Telekom an.

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