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Umstrittener Kabinettsbeschluss zum Datenschutz für Arbeitnehmer

26. August 2010

Nach langer Diskussion hat die Bundesregierung am 25.8.2010 einen Gesetzentwurf zum Beschäftigtendatenschutz beschlossen. Jetzt hat der Bundesrat sechs Wochen Zeit, um zu dem Text Stellung zu nehmen.

Der zuständige Innenminister de Maizière sagte, der Entwurf schütze Arbeitnehmer besser als das geltende Recht und wahre das Interesse der Arbeitgeber, z. B. bei der Feststellung von Pflichtverstößen. Kritik am Gesetzentwurf kam sowohl von den Arbeitgebern als auch von den Gewerkschaften. So warf die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) der Regierung vor, die geplanten Regelungen behinderten die Korruptions- und Kriminalitätsbekämpfung im Betrieb. Auch müsse weiterhin eine heimliche Videoüberwachung in Betrieben bei einem Verdacht auf eine Straftat - bspw. bei Diebstahl in Lagerräumen - möglich sein. Ähnlich äußerte sich der Hauptverband des Deutschen Einzelhandels (HDE). Eine Überwachung von Lagerräumen ohne Wissen der Beschäftigten könne sinnvoll sein. Nachbesserungsbedarf beim Arbeitnehmerdatenschutz hatte zuvor auch bereits der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) gefordert
De Maizière wies die massive Kritik der Wirtschaft zurück. Der beschlossene Gesetzentwurf verbessere das bisher geltende Recht und wahre das Arbeitgeberinteresse, Verstöße von Angestellten feststellen zu können.
Auch die SPD („unzureichend „) und die Gewerkschaften (ver.di: „miserables Regierungswerk“) kritisierten den Entwurf.
 

Hinweis: Die Redaktion veranstaltet zum Thema eine Podiumsdiskussion auf der „Zukunft Personal 2010“ am 13.10.2010 um 10.15 Uhr in der Koelnmesse, Forum 3 (Halle 2.1).

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