Weiterbildung: Keine Umsatzsteuerbefreiung

© M. Fröhlich /pixelio.de
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Der Finanzausschuss des Bundestages hat die beabsichtigten Änderungen im Jahressteuergesetz bzgl. einer Umsatzsteuerbefreiung für Weiterbildungsanbieter verworfen.

Der Regierungsentwurf sah ursprünglich vor, bei Weiterbildungsleistungen generell die Möglichkeit des Vorsteuerabzugs abzuschaffen – unabhängig von Anbieter, Empfänger oder Inhalt. Es sollten nur die Bildungsangebote von der Umsatzsteuer befreit bleiben, die „spezielle Kenntnisse und Fertigkeiten“ vermitteln. So wollte die Bundesregierung eine EU-Richtlinie umsetzen. Die Neuregelung hätte für viele Fachverlage und Seminaranbieter existenzielle Auswirkungen gehabt. Es wäre zu zusätzlichen Kosten in Höhe von 10 bis 15 % ihres Seminarumsatzes gekommen, die auf die Kunden umzusetzen gewesen wären.

Mit Änderungsantrag der Koalition wurde die geplante Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsleistungen nun zurückgenommen. Gewerbliche Bildungsanbieter haben weiterhin die Möglichkeit zum Vorsteuerabzug. Allerdings ist die EU-Richtlinie damit immer noch nicht umgesetzt.

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