Literaturtipp: Staudinger Arbeitsrecht
Von Prof. Dr. Georg Annuß, Dr. Phillipp S. Fischinger, Prof. Dr. Hartmut Oetker, Prof. Dr. Ulrich Preis, Prof. Dr. Dieter Reuter, Prof. Dr. Reinhard Richardi, Verlag Sellier – de Gruyter, Berlin 2012, 2.045 Seiten, Preis: 149,95 Euro
Wer eine juristische Ausbildung absolviert hat, kennt ihn und kommt an ihm nicht vorbei – den Staudinger: Ein renommierter, altbewährter Großkommentar zum gesamten BGB, der erstmals 1898 erschien. Für die Arbeitsrechtler in Personalabteilungen, Verbänden, Anwaltschaft und Gerichten ist in erster Linie der Band mit der Kommentierung der §§ 611 bis 630 BGB, also des Dienst-/Arbeitsvertrags, interessant. In diese Lücke stößt die aktuelle Kommentierung, die die bekannten Arbeitsrechtslehrer und Anwälte Annuß, Fischinger, Oetker, Preis, Reuter und Richardi bearbeitet haben.
Sie kommentieren die §§ 611 bis 630 BGB auf insgesamt 1.920 Seiten; im Anschluss folgt ein 124-seitiges Stichwortverzeichnis. Der Aufbau der einzelnen Kommentierungen folgt dabei einem einheitlichen Muster: Gesetzestext, Literaturverzeichnis, systematische Gliederung, alphabetische Übersicht und schließlich die einzelnen Erläuterungen. Das Buch bietet eine zusammenhängende systematische Darstellung des Arbeitsrechts, die Praktikern neben der reinen Darlegung von Rechtsprechung und Gesetzgebung auch Gegengründe und Lösungsvorschläge zu den juristischen Problemstellungen an die Hand gibt. Besonders hervorzuheben ist die tief gehende Darstellung des Betriebsübergangs, die kaum Fragen offen lässt und vom BAG häufig zitiert wird. Die Autoren erläutern die Themen Befristung (§ 620 BGB), Abmahnung (§ 626 BGB), Kündigung einschließlich Sonderkündigungsschutz (vor § 620 BGB), Entgeltanspruch und auch die Entgeltfortzahlung (§ 616 BGB) ausführlich. Arbeitsrechtliche „Hype-Themen“, wie Mobbing (§ 611 BGB), Datenschutz im Arbeitsverhältnis (§ 611 BGB) und AGG/Diskriminierung (§ 611 BGB), werden ausführlich und übersichtlich dargestellt.
Auf kollektivrechtliche Zusammenhänge – wie Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats – geht der Kommentar an Ort und Stelle ein.
Für die Praxis nützlich sind die zahlreichen Ausführungen zur oft streitentscheidenden Darlegungs- und Beweislast sowie zum Rechtsschutz für Arbeitgeber bzw. Arbeitnehmer. Das übersichtliche Layout, verwirklicht durch Überschriften/ Absätze, Fettdruck der Schlüsselworte und spärliche Verwendung von Abkürzungen und Randziffern, erleichtert die Arbeit. Das umfangreiche Stichwortverzeichnis verschafft einen raschen Einstieg. Alle Literaturnachweise und Urteile werden im Text erwähnt; Urteile meist mit Datum und einer AP-Fundstelle. Hier wäre in einer Folgeauflage die Angabe des Aktenzeichens wünschenswert zur leichteren Recherche.
Fazit: Wer sich nicht nur oberflächlich mit dem (Individual-)Arbeitsrecht beschäftigen will (oder muss), der findet im „Staudinger Arbeitsrecht“ ein detailliertes, tiefgründiges, aktuelles, zuverlässiges und zitierfähiges Arbeitsmittel mit gutem Preis-Leistungs-Verhältnis.
RA Volker Stück, Leiter Personal und Compliance Beauftragter Hochspannungstechnik, ABB AG, Hanau
Ein Überblick über die drei Teilbereiche des „Kollektiven Arbeitsrechts“: Betriebsverfassungsrecht (BetrVG, SprAuG, EBRG), Unternehmensmitbestimmungsrecht (DrittelbG, MitbestG, Montan-MitbestG), Tarifvertrags- und Arbeitskampfrecht (TVG, Artikel 9 III GG)
Der erstmals in hybrider Form veranstaltete Kongress Arbeitsrecht ist im 18. Jahrgang am 7. und 8. Februar erfolgreich über die (Live- und Digital-
Der 3. Senat des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass ein Fischer, der sich bei Ausübung seiner Tätigkeit eine Blase am
Bundesarbeitsminister Heil (SPD) kündigte in der vergangenen Woche gegenüber der Nachrichtenagentur Reuters an, er „werde per Ministerverordnung die
Internationalisierung, Diversität und Wohlstand: Neben den offensichtlichen Risiken, die von der AfD-Politik ausgehen, wirken sich Bestrebungen der
Nathalie Polkowski und Johannes Franzmeier nehmen den fünften Geburtstag der DSGVO zum Anlass für eine Bestandsaufnahme und betrachten im Titelthema
Am Donnerstag, den 21.07.2022 von 18 Uhr bis 20 Uhr veranstaltet die Juristische Fakultät der Julius-Maximilians-Universität gemeinsam mit der vbw – V