Geleitwort: Am Ziel vorbei

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 Stephanie Bschorr - Präsidentin desVerbands deutscher Unternehmerinnen e. V. (VdU), Berlin
Stephanie Bschorr - Präsidentin desVerbands deutscher Unternehmerinnen e. V. (VdU), Berlin

Die deutschen Unternehmerinnen wenden sich gegen das von Bundesministerin Schwesig geplante Entgeltgleichheitsgesetz, das individuelle Auskunftsansprüche und aufwändige Entgeltanalyseverfahren für Arbeitgeber vorsieht, vgl. dazu auch Bauer, AuA 7/16, S. 385.

Die Zahl ist allen aus den Medien gut bekannt: Noch immer verdienen Frauen in Deutschland im statistischen Durchschnitt rund 21 % weniger für eine Bruttoarbeitsstunde als Männer. Das muss sich ändern. Denn es dokumentiert ein starkes Ungleichgewicht an wirtschaftlicher Teilhabe. Darum engagieren sich die Unternehmerinnen des VdU seit vielen Jahren im Rahmen der Initiative des Gender Pay Day dafür, dieses Missverhältnis ins öffentliche Bewusstsein zu bringen und zu überwinden.
Mehr als das: Gleichberechtigte Teilhabe von Frauen in der Wirtschaft ist Satzungsziel des Unternehmerinnenverbands. Seit seinen Anfängen kämpft der VdU gegen Diskriminierung und Benachteiligung, fordert mehr Frauen in Führungspositionen, engagiert sich für mehr Frauen in MINT-Berufen und fördert die Frauenerwerbstätigkeit durch Initiativen für bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Als Unternehmerinnen, die sich seit über sechzig Jahren für die Sache der Frauen in der Wirtschaft stark machen, sind uns in der Diskussion um die Entgeltlücke zwei Dinge besonders wichtig: Erstens ist es nicht zielführend und auch nicht richtig, den Arbeitgebern in Deutschland eine massenhaft ungerechte Bezahlung zu unterstellen. Zweitens werden Entgelte und Arbeitsbewertungen in unserer freien Marktwirtschaft nicht abstrakt ermittelt oder von der Politik festgelegt. Die individuell oder tariflich vereinbarten Entgelte müssen immer im Wettbewerb erwirtschaftet werden und können je nach Branchenentwicklung, Produktivität und Fachkräftenachfrage auch in gleichen Berufen und Tätigkeiten unterschiedlich sein.

In der öffentlichen Diskussion erleben wir leider so viele Vereinfachungen und Verkürzungen, dass manche Menschen den Eindruck haben, Frauen würden grundsätzlich und gezielt um ein Fünftel schlechter bezahlt als ihre männlichen Kollegen. Bei allem Verständnis für plakative Zuspitzungen in der politischen Auseinandersetzung: Wir brauchen eine sachliche und differenzierte Debatte. Die Wissenschaft liefert uns die Zahlen dafür. Auch wenn nicht alle Studien zu dem exakt gleichen Endergebnis kommen, sind sie sich im entscheidenden Befund einig: Es sind Beruf, Branche und Position, die den Löwenanteil der statistischen Entgeltlücke ausmachen. Dazu kommt, dass Frauen überproportional im Niedriglohnsektor vertreten sind, viel häufiger in Teilzeit arbeiten und vor allem mehr Erwerbsunterbrechungen haben als Männer.

Wir wissen also um die wesentlichen Faktoren. Genau dort müssen wir ansetzen, um die statistische Entgeltlücke effektiv und wirksam zu verringern. Aber die Politik hat aktuell einen anderen Weg eingeschlagen. Die Große Koalition diskutiert über einen Gesetzentwurf von Bundesfamilienministerin Schwesig, der individuelle Auskunftsansprüche für die Beschäftigten vorsieht und aufwändige Entgeltbewertungsverfahren für die Unternehmen vorschreibt. Die deutschen Unternehmerinnen sehen dies kritisch. So sehr wir auch im Ziel mit der Ministerin übereinstimmen, die Entgeltlücke zu verringern, so wenig halten wir dieses Gesetzesvorhaben für ein geeignetes Mittel. Im Gegenteil: Wir sind überzeugt, dass damit nur neue Bürokratie für die Arbeitgeber aufgebaut wird, aber keine spürbare Verringerung der statistischen Entgeltlücke erreicht werden kann.

Dazu brauchen wir mehr Frauen in MINT-Berufen und in Hochlohnbranchen, mehr Frauen in Führungspositionen, weniger Teilzeit und weniger Erwerbsunterbrechungen – damit könnte die statistische Entgeltlücke um mindestens zwei Drittel vermindert werden.
Diese Maßnahmen richten sich an die Politik, an die Arbeitgeber, aber auch an die Frauen selbst: kluge Berufswahl, weitsichtige Erwerbsplanung. Die Politik sollte weiter verbesserte Betreuungsangebote schaffen und für bessere steuerliche Anreize für mehr Erwerbstätigkeit von Frauen sorgen. Die Unternehmen schließlich müssen auch im ureigenen Interesse weibliche Karrieren stärker fördern und mehr Frauen in Führungsverantwortung bringen.
Und nicht zuletzt richtet sich auch ein Appell an die Männer, ihre Verantwortung für die partnerschaftliche Aufteilung von Familien- und Erwerbsarbeit stärker wahrzunehmen.

In diesem Buch werden die verschiedensten Aspekte für Praktiker umfassend dargestellt und der Aufbau und die Systematik des Arbeitsschutzes, Compliance-relevanter Aspekte, Rechte und Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern erläutert.

Redaktion (allg.)

· Artikel im Heft ·

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