Befristete Verlängerung über Regelaltersgrenze hinaus zulässig

Quelle: pexels.com
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Ein hoch umstrittenes Thema wurde nun höchstrichterlich beantwortet. Die befristete Verlängerung eines Arbeitsverhältnisses über den Eintritt der Regelaltersgrenze hinaus ist laut EuGH mit der Befristungsrichtlinie 1999/70/EG vereinbar.

Ein Lehrer schloss mit der Stadt Bremen einen befristeten Arbeitsvertrag ab. Die Parteien vereinbarten eine Befristung über den Eintritt in das Renteneintrittsalter hinaus. Eine weitere Verlängerung unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Arbeitgebers war ebenfalls vorgesehen. Später lehnte die Stadt den Antrag auf Verlängerung des Arbeitsverhältnisses ab. Hiergegen klagte der Beschäftigte. Es sei fraglich, ob eine solche Vereinbarung eine Diskriminierung des Alters darstelle oder überhaupt mit der Befristungsrichtlinie vereinbar sei.

Der EuGH (Urt. v. 28.2.2018 — C-46/17, John) sieht eine entsprechende Regelung als vereinbar mit dem Unionsrecht an. Eine Altersdiskriminierung liegt danach nicht vor. Vielmehr stellt die automatische Beendigung eines Arbeitsverhältnisses bei Erreichen des Rentenalters den Grundfall dar. Die Fortsetzung setzt in jedem Fall die Zustimmung beider Vertragsparteien voraus.
Zudem haben die Luxemburger Richter keinen Missbrauch durch aufeinanderfolgende befristete Arbeitsverträge festgestellt. Ein Arbeitnehmer, der das Regelalter für den Bezug der gesetzlichen Altersrente erreicht, unterscheidet sich von anderen Beschäftigten nicht nur hinsichtlich seiner sozialen Absicherung, sondern auch dadurch, dass er sich regelmäßig am Ende seines Berufslebens befindet. Er steht damit im Hinblick auf die Befristung seines Vertrags nicht vor der Alternative, in den Genuss eines unbefristeten Vertrags zu kommen.

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