Das Erfordernis, dass Bewerber um eine bei der Kirche zu besetzende Stelle einer bestimmten Religion angehören, muss wirksam gerichtlich überprüft werden können. Ein solches Erfordernis muss im Einzelfall objektiv geboten und verhältnismäßig sein. Das geht aus einem Urteil des EuGH vom 17.4.2018 (C-414/16) hervor.