EuGH entscheidet über Haushaltsbefristung

Das BAG hat dem EuGH die Frage vorgelegt, ob es gegen EU-Recht verstößt, wenn öffentliche Arbeitgeber die Möglichkeit einer Haushaltsbefristung nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 TzBfG haben, die Privatwirtschaft dagegen nicht (BAG, Beschl. v. 27.10.2010 – 7 AZR 485/09 (A)).

Die Klägerin war aufgrund von insgesamt 13 befristeten Arbeitsverträgen von Juli 1996 bis Dezember 2006 als Justizangestellte in der Bewährungshilfe für das beklagte Land tätig. Sie klagte gegen die letzte Befristung. Die Beklagte rechtfertigte diese mit § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 TzBfG i. V. m. dem Haushaltsplan für 2006, wonach sie vorübergehend frei werdende Haushaltsmittel für Aushilfskräfte verwenden kann.

 

Nach § 5 Nr. 1 der EGB-UNICE-CEEP-Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge im Anhang der Richtlinie 1999/70/EG (Rahmenvereinbarung) sind die Mitgliedstaaten gehalten, Missbrauch durch aufeinanderfolgende befristete Arbeitsverträge zu unterbinden. Das BAG fragt daher im Wege der Vorabentscheidung beim EuGH an, ob es unter dem Gesichtspunkt des allgemeinen Gleichheitssatzes gegen die Rahmenvereinbarung verstößt, wenn dem öffentlichen Dienst im Vergleich zur Privatwirtschaft mit der Haushaltsbefristung in § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 TzBfG ein zusätzlicher Grund zur Verfügung steht, Arbeitsverträge zu befristen.

 

Kein Papier mehr? Dann ist AuA-Digital genau das Richtige für Sie. Einfach 60 Tage kostenlos testen. Nutzen Sie die papierlose Abrufbarkeit von tausenden Fachinformationen und Entscheidungs-Kommentaren.

Printer Friendly, PDF & Email

Für eine wirksame Befristung eines Arbeitsvertrags reicht eine eingescannte Unterschrift nicht aus. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitsvertrag nur

Isabelle Puhl und Dr. Markus Diepold geben im Titelthema einen Überblick über die wichtigsten rechtlichen Grundlagen der Arbeitsvertragsgestaltung und

Die Befristung eines Arbeitsverhältnisses bringt immer eine gewisse Unsicherheit mit sich, die sich auch in anderen Lebensbereichen als der Arbeit

Vereinbaren Arbeitgeber und Arbeitnehmer Arbeit auf Abruf, legen aber die Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit nicht fest, gilt grundsätzlich nach § 12

Nach Deutschland in einen Privathaushalt entsandte ausländische Betreuungskräfte haben Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn für geleistete

Nach einer Entscheidung des Arbeitsgerichts Berlin genügt ein von beiden Seiten nur in elektronischer Form unterzeichneter befristeter Arbeitsvertrag