Fristlose Kündigung während Freistellung in Altersteilzeit

(c) Thorben Wengert / pixelio.de
(c) Thorben Wengert / pixelio.de

Einem Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes kann auch während der Freistellungsphase der Altersteilzeit fristlos gekündigt werden, wenn er während dieser Zeit Straftaten begeht. Dies hat das LAG Schleswig-Holstein am 20.5.2014 entschieden (2 Sa 410/14).

Ein Angestellter, der sich in der Freistellungsphase der Altersteilzeit befand, hatte verschiedene nautische Befähigungszeugnisse beantragt, für die er aber die Voraussetzungen nicht erfüllte. Ein Kollege half ihm und bescheinigte u. a. wahrheitswidrig die Teilnahme an den erforderlichen Lehrgängen sowie notwendige Fahrzeiten. Wegen dieser Taten erging ein Strafbefehl gegen den Kläger über 65 Tagessätze, der rechtskräftig wurde. Die Arbeitgeberin kündigte das Arbeitsverhältnis fristlos. ArbG und LAG wiesen die dagegen erhobene Kündigungsschutzklage wegen Verstoßes gegen die Treuepflicht ab.

Die Kündigung war berechtigt, da der Arbeitnehmer seine Stellung im öffentlichen Dienst ausgenutzt hatte, um mehrere Straftaten – darunter eine nach Eintritt der Freistellungsphase – zu begehen. Auch während dieser Zeit besteht das Arbeitsverhältnis mit allen Pflichten fort. Betrügerisches Verhalten muss der Arbeitgeber nicht hinnehmen. Das war dem Arbeitnehmer bewusst. Aufgrund der Schwere der Pflichtverletzung war eine vorherige Abmahnung entbehrlich. Die Revision zum BAG wurde nicht zugelassen.

Wie wird eine Aufhebungsvereinbarung fehlerfrei abgeschlossen? Was sind die DOs & DON’Ts bei der Kündigung? Die HR-Zertifizierung vermittelt Ihnen diese und weitere Grundlagen für einen rechtssicheren Umgang in Ihrem Alltag als HR-Mitarbeiter:in.

Printer Friendly, PDF & Email

Im Titelthema greifen wir unseren Round Table zum neuen Hinweisgeberschutzgesetz auf und fassen das Gespräch vom 19.9.2023 mit Dr. Jan Tibor Lelley

Die Idee des sog. „Menstruationsurlaubs“ für Arbeitnehmerinnen hat in den letzten Jahren sehr viel Aufmerksamkeit erhalten. Während in einigen

Das ArbG Berlin hat die fristlose, hilfsweise fristgemäße Kündigung einer Redakteurin des Senders Deutsche Welle für unwirksam erklärt (ArbG Berlin

Nach Entscheidung des LAG Berlin-Brandenburg (Urt. v. 4.5.2022 – 23 Sa 1135/21) sind bei der Berechnung des Urlaubsanspruchs nach dem Tarifvertrag für

Kündigt der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis fristlos, weil er meint, die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses sei ihm nicht zuzumuten, bietet aber

Wer mit einem äußerst scharfen Filetiermesser hantiert, muss besonders sorgfältig agieren, um Verletzungen von Kollegen auszuschließen. Nicht jeder