GNBZ ist endgültig tarifunfähig

Der Beschluss des LAG Köln vom 20.5.2009 (9 TaBV 105/08), wonach die Gewerkschaft der Neuen Brief- und Zustelldienste (GNBZ) nicht tariffähig ist (s. AuA-Urteilsticker v. 15.6.2009), ist rechtkräftig.  Sowohl die GNBZ als auch der Arbeitgeberverband der Neuen Brief- und Zustelldienste e.V. (AGV-NBZ) haben ihre Rechtsbeschwerde beim BAG (1 ABR 101/09) zurückgenommen. Das bedeutet, dass die GNBZ nicht befugt war, den „Tarifvertrag zur Regelung von Mindestarbeitsbedingungen für Mehrwertbriefdienstleistungen“ im Dezember 2007 mit dem AGV-NBZ abzuschließen. Dasselbe gilt für den „Tarifvertrag Mindestlohn“ mit dem Bundesverband der Kurier-, Express- und Postdienste e.V. Beide sind daher nichtig.

Das Buch geht auf die realen Arbeitssituationen, die im Umbruch sind, ein und zeigt sowohl arbeitsrechtliche Herausforderungen als auch erste, bereits in der Unternehmenspraxis umgesetzte Lösungsansätze auf.

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