Impfschaden: Spritze vom Betriebsarzt kein Arbeitsunfall

© bbroianigo / pixelio.de
© bbroianigo / pixelio.de

Ein Impfschaden infolge einer betriebsärztlichen Grippeschutzimpfung ist kein Arbeitsunfall, auch wenn sie der Arbeitgeber veranlasst hat. Das stellt das SG Dortmund mit Urteil vom 5.8.2015 (S 36 U 818/12) klar.

Eine Museumsmitarbeiterin erkrankte infolge einer betriebsärztlichen Grippeschutzimpfung am Guillian-Barre-Syndrom und verklagte daraufhin die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft, einen Arbeitsunfall anzuerkennen. Ihr Arbeitgeber habe die Injektion angeboten. Die Beschäftigte habe sich vor einer besonderen Ansteckungsgefahr durch den Publikumsverkehr im Museum schützen wollen.

Das SG Dortmund wies die Klage ab. Die Grippeimpfung sei nicht aufgrund einer mit der Tätigkeit verbundenen Gefährdung über die allgemeine Gesundheitsfürsorge hinaus erforderlich. Der Kontakt zu den Besuchergruppen im Museum bringe keine größere Ansteckungsgefahr mit sich als an anderen Arbeitsplätzen oder im Privatbereich.

Vgl. zum Thema auch Bauer, "Impfen in der Mittagspause?", AuA 2/09, S. 123 sowie dazu Müsch, Leserstimme, AuA 4/09, S. 251, Schoeller/Protzer, "Impfen durch Betriebsärzte", AuA 5/09, S. 294 f., und Müsch, Leserstimme "Impfungen von Mitarbeitern: keine Aufgabe der Betriebsärzte nach ASiG", AuA 6/10, S. 380.

Wie wird eine Aufhebungsvereinbarung fehlerfrei abgeschlossen? Was sind die DOs & DON’Ts bei der Kündigung? Die HR-Zertifizierung vermittelt Ihnen diese und weitere Grundlagen für einen rechtssicheren Umgang in Ihrem Alltag als HR-Mitarbeiter:in.

Printer Friendly, PDF & Email

28 % der Unternehmen mit Betriebsärzten machen ihren Beschäftigten Angebote für eine Impfung gegen das Coronavirus, 12 % der Unternehmen planen

Premium
Bild Teaser
Body Teil 1

Die Arbeitgeberin betreibt medizinische Versorgungszentren (MVZ). Sie beschäftigte seit 1.7.2017 eine Kinder- und Jugendpsychotherapeutin

Ein Arbeitgeber hat keinen Anspruch auf Entschädigungszahlungen nach dem Infektionsschutzgesetz, sofern sein Arbeitnehmer während einer

Die bis zuletzt umstrittene telefonische Krankschreibung ist seit heute nicht mehr möglich. Der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Kliniken und

Eine SARS-CoV-2-Infektion stellt auch bei einem symptomlosen Verlauf eine Krankheit nach § 3 Abs. 1 EFZG dar, die zur Arbeitsunfähigkeit führt, wenn

Das ArbG Aachen hat in einem am 28.7.2021 veröffentlichten und mittlerweile rechtskräftigen Urteil vom 30.3.2021 (1 Ca 3196/20) entscheiden, dass die