Haben die Arbeitsvertragsparteien eine individualvertragliche Vergütung nach tariflichen Grundsätzen vereinbart, kann diese nicht durch eine Betriebsvereinbarung zu Lasten des Arbeitnehmers abgeändert werden. Das hat das BAG in einem Urteil vom 11.4.2018 (4 AZR 119/17) entschieden.